Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard kritisiert das GKV-Sparpaket
10.07.2026Am heutigen Freitag (10. Juli 2026) befasst sich nach dem Bundestag auch der Bundesrat mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Senatorin Claudia Bernhard bekräftigt vorab ihre umfangreiche Kritik am geplanten Gesetzesentwurf. Gemeinsam mit dem Saarland möchte Bremen deshalb einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu diesem Gesetz einbringen, um noch Nachbesserungen für Beschäftige, Versicherte und Einrichtungen zu erreichen.
Bereits mit einem eigenen Plenarantrag im Juni forderte Senatorin Bernhard die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf deutlich nachzubessern. Die Halbierung der Tarifrefinanzierung sowie die Deckelung des Pflegebudgets sind aber weiter Bestandteil des vorgelegten Gesetzes.
Dazu Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Dieses Gesetz bestraft diejenigen, die faire Löhne zahlen und bremst den Personalaufbau in der Pflege abrupt aus. Das ist gesundheitspolitisch kurzsichtig. Wer den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen und das Krankenhaussterben bekämpfen will, muss faire Löhne und Personalaufbau ermöglichen."
Weitere Hauptkritikpunkte sind die zu geringe Beitragspauschale des Bundes für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern und die Deckelung der Leistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Dazu Senatorin Bernhard: "Die Versicherten werden durch das vorliegende Gesetz unverhältnismäßig belastet, auch weil der Bund seiner Finanzierungsverantwortung für die Krankenversicherung von Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld nicht im notwendigen Umfang nachkommt. Mit der Deckelung psychotherapeutischer Leistungen drohen Versorgungsengpässe und lange Wartezeiten. Hier den Rotstift anzusetzen ist ebenfalls kurzsichtig, da die Folgekosten unbehandelter psychischer Erkrankungen die gesetzliche Krankenversicherung zusätzlich belasten würden."
Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Da es sich allerdings nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, bleibt dem Bundesrat nur die Anrufung des Vermittlungsausschusses als Instrument, um Änderungen am Gesetz zu erreichen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de