Mehr finanzielle Spielräume für Kindertageseinrichtungen ab August 2026
04.08.2026Der Bremer Senat hat in seiner heutigen Sitzung (4. August 2026) eine Erhöhung der Sachkostenförderung für die referenzwert- und richtlinienfinanzierten Träger der Kindertagesbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen. Die Anpassung wurde nach Befassung der Deputation, des Jugendhilfeausschusses sowie des Haushalts- und Finanzausschusses und der weiteren zuständigen Gremien zum 1. August 2026 wirksam.
Mit der Erhöhung um insgesamt bis zu 2,2 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027 reagiert der Senat auf die Preisentwicklung der vergangenen Jahre. Grundlage der Anpassung sind die tatsächliche Entwicklung der Verbraucherpreise sowie die Tarifentwicklung bis zum 31. Dezember 2025. Ziel ist es, entsprechend des Paragrafen 18 Abs. 1 BremKTG eine weiterhin angemessene Förderung der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Kinder- und Bildungssenator Mark Rackles erklärt: "Die Qualitätsoffensive für mehr Bildungsqualität beginnt nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Kita. Damit unsere Einrichtungen Kindern gute Bildungs- und Entwicklungsbedingungen bieten können, brauchen sie eine stabile finanzielle Grundlage. Mit der Erhöhung der Sachkostenförderung schaffen wir zusätzlichen Spielraum für den Kita-Alltag. Zusammen mit der Finanzierung der Tarifsteigerungen für das pädagogische Personal und den Investitionen in Ausstattung sowie den Aus-, Neu- und Ersatzbau von Kitas ist die Erhöhung der Sachkostenförderung ein weiterer wichtiger Baustein, mit dem wir die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Bremen insgesamt stärken."
Für referenzwertfinanzierte KiTa-Trägern steigt der Sachkostenanteil um 4,39 Prozent. Dadurch erhöht sich der monatliche Referenzwert im Elementarbereich (Ü3) sowie im Hort von bislang 544,60 Euro auf 554,56 Euro pro Jahresganztagesplatz (JGP). Die Anpassung berücksichtigt dabei unter anderem Kostenentwicklungen in Bereichen wie Verpflegung, Reinigung, Verwaltung, pädagogische Materialien, Unterhalt und Fortbildung.
Auch die Gruppenpauschalen für richtlinienfinanzierte Träger (in der Regel Elternvereine und kleinere Träger) werden entsprechend angepasst. Der Sachkostenanteil der Gruppenpauschalen wird ebenfalls um 4,39 Prozent erhöht. Die neuen Pauschalen berücksichtigen zudem die bereits beschlossenen Tarifanpassungen im Richtlinienbereich.
Im Krippenbereich (U3) profitieren Einrichtungen von Elternvereinen. Für Krippen von referenzwertfinanzierten Trägern wird im Rahmen dieser Anpassung zunächst auf eine weitere Erhöhung der Sachkostenpauschale verzichtet. Nach der derzeitigen Finanzierungssystematik wird dort bereits ein vergleichsweise hoher Sachkostenanteil berücksichtigt. Im Zuge der geplanten Neuausrichtung der Kita-Finanzierungssystematik soll dieser Bereich grundsätzlich angepasst werden.
Durch die beschlossene Sachkostenerhöhung entstehen für den Zeitraum August bis Dezember 2026 zusätzliche Kosten in Höhe von rund 646.528 Euro. Ab 2027 beläuft sich der zusätzliche Mittelbedarf auf rund 1,55 Millionen Euro jährlich. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Mit dem Beschluss trägt der Senat zugleich der gesetzlichen Verpflichtung Rechnung, die Angemessenheit der Betriebskostenförderung regelmäßig zu überprüfen und an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen. Die Anpassung soll zudem eine weiterhin angemessene Förderung der Einrichtungen sicherstellen und ihre Leistungsfähigkeit erhalten, um Familien ein zuverlässiges Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Der verlässliche Betrieb der Kindertageseinrichtungen kann so auch unter veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert werden.
Zunächst werden sich die Deputation für Kinder und Bildung sowie der Jugendhilfeausschuss und schließlich der Haushalts- und Finanzausschuss mit der Sachkostenerhöhung befassen.
Die Stadt Bremen fördert Kita-Träger über zwei unterschiedliche Finanzierungssysteme (ausgenommen ist Kita Bremen als Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - dieser wird im Rahmen des Wirtschaftsplans gefördert): die Referenzwertfinanzierung sowie die Richtlinienförderung für kleinere Träger, insbesondere Elternvereine. Beide Systeme werden entsprechend ihrer jeweiligen Berechnungsgrundlagen angepasst. Ziel ist es, eine angemessene und verlässliche Finanzierung der Kita-Angebote sicherzustellen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin beim Senator für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de