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Der Senator für Kultur

Ausschreibung des 50. Bremer Förderpreises für Bildende Kunst 2026

31.08.2026

Der Senator für Kultur vergibt zum 50. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre, das heißt ab dem Jahrgang 1986, mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.

Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen www.staedtischegaleriebremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.

Der Bewerbungsschluss für die digitale Bewerbung ist Sonntag, 11. Oktober 2026. Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Rückfragen sind zu richten an staedtische-galerie@kunst.bremen.de, Tel.: (0421) 361-5826, oder an staedtische-galerie@kunst.bremen.de oder anja.wohlgemuth@kultur.bremen.de.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361 - 90637, E-Mail: jens.tittmann@kultur.bremen.de

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