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Der Senator für Kinder und Bildung

Senat sichert Finanzierungsbedarf für schulische Assistenz

01.09.2026

Bremen sichert die schulische Assistenz für rund 1.350 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung (GE) und 279 Schüler mit körperlicher Behinderung. Die Kosten für die gesetzlich vorgesehenen schulischen Assistenzen lagen 2023 und 2024 noch bei 37 Millionen Euro und waren 2025 sprunghaft auf knapp 51 Millionen Euro angestiegen. Im Haushaltsvollzug 2026 deutet sich eine weitere Erhöhung an. Das Controlling einschließlich Juli 2026 weist Ausgaben in Höhe von 35 Millionen Euro aus. Der absehbare zusätzliche Finanzbedarf von bis zu 27,2 Millionen Euro wird mit dem heutigen Senatsbeschluss abgesichert. Als nächste Gremien werden sich die städtische Deputation für Kinder und Bildung und der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Thema befassen.

Kinder- und Bildungssenator Mark Rackles betont: "Die steigenden Fallzahlen, die längeren Betreuungszeiten im Ganztag und die komplexer werdenden Bedarfe haben zu einem zusätzlichen Finanzbedarf geführt, der in dieser Höhe nicht vorhersehbar war. Entscheidend ist: Wir haben mit dem Beschluss des Senats die Finanzierung im Sinne der Familien und Kinder gesichert. Damit können die notwendigen Assistenzleistungen verlässlich fortgeführt werden."

Bundesweit ist die Zahl der Schüler mit Anspruch auf persönliche Assistenz nach SGB IX deutlich gestiegen. Auch in Bremen gibt es seit dem Schuljahr 2021/22 Jahr für Jahr mehr Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung (GE). Im aktuellen Schuljahr 2026/27 beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr 23 Prozent.

Bremen setzt seit 2013 auf ein Pooling-Modell: In der Regel werden fünf Kinder gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet. So lassen sich Personalkosten besser steuern und eine pädagogische Begleitung sicherstellen. Bei der Planung der GE-Lerngruppen werden die unterschiedlichen Bedarfe berücksichtigt. Pro Lerngruppe können höchstens drei Kinder mit GE und ASS aufgenommen werden.

Entsprechend dem Anstieg der Fallzahlen hat sich die Anzahl der GE-Lerngruppen seit 2022/23 nahezu verdoppelt: von 46 auf 81 Lerngruppen (48 in den Grundschulen, 25 in der Sekundarstufe I und 8 in der Sekundarstufe II). Die Begleitung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte Inklusion über fünf verschiedene freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Mehrbedarf in Höhe von 27,2 Millionen Euro wird mit 10,9 Millionen Euro vom Bildungsressort durch Umschichtungen gedeckt. Die verbleibenden 16,3 Millionen Euro kommen aus erwarteten Mehreinnahmen im Bildungsressort (5 Millionen Euro), zentralen Mitteln (3,6 Millionen Euro) und einer Umlage auf die Ressorts (7,7 Millionen Euro).

Um den Ausgabenanstieg künftig zu begrenzen, setzt der Senator für Kinder und Bildung auf die Ausweitung bestehender Pooling-Modelle, bei denen die Betreuung mehrerer Schülerinnen und Schüler gemeinsam organisiert und persönliche Leistungsansprüche gebündelt werden, sofern der individuelle Bedarf gedeckt und die Lösung zumutbar ist. Zudem sollen Unterstützungsangebote stärker an Schulen verankert und die systemische Schulbegleitung auf den Rechtskreis SGB IX ausgeweitet werden; hierzu erfolgt eine gesonderte Gremienbefassung. Darüber hinaus soll der Einsatz sozial erfahrener Personen ausgebaut werden. In Bremen sind bereits über 120 Assistenzkräfte an Schulen tätig; zudem wird geprüft, ob Bundesfreiwilligendienstleistende stadtweit zur Begleitung von Kindern mit Assistenzbedarf eingesetzt werden können.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin beim Senator für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de

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