Durchbruch die Fährgäste und das Taxigewerbe
10.09.2026Es ist eine Entscheidung, auf die das Bremer Taxigewerbe lange gewartet hat: Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat heute die Einführung von Festpreisen und eines Tarifkorridors im Bremer Taxenverkehr beschlossen. Ab dem 1. November 2026 können Fahrgäste bei bestellten Fahrten einen verbindlichen Preis vereinbaren. Die rechtliche Möglichkeit dazu besteht seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes im August 2021.
Senatorin Özlem Ünsal: "Das ist ein guter Tag für die Bremer Taxibranche und für alle, die Taxi fahren. Das Bremer Gewerbe hat jahrelang darum gekämpft, den internationalen Plattformen etwas entgegensetzen zu können, heute bringen wir gemeinsam eine zentrale Forderung auf den Weg. Wer bestellt, weiß künftig vorher, was die Fahrt kostet. Kein nervöser Blick mehr auf den Taxameter, wenn es im Stau nicht weitergeht. Alle können sich darauf einstellen."
Der Anstoß kam aus der Branche selbst und wurde von der Mobilitätssenatorin lösungsorientiert aufgegriffen. Auf ihrer Mitgliederversammlung am 2. April 2025 beschlossen die Bremer Taxiunternehmen einstimmig, die Einführung von Festpreisen zu beantragen. In der Fachvereinigung Personenverkehr Landesverband Bremen e.V. sind 175 der 182 Bremer Taxiunternehmen organisiert.
Der Festpreis ist ein Ergebnis dieser konstruktiven Beratungen zwischen dem Mobilitätsressort und dem Taxigewerbe.
Ingo Heuermann, stellvertretender Vorsitzender der Fachvereinigung Personenverkehr Landesverband Bremen e.V.: "Beim Taxameter trägt der Fahrgast das ganze Preisrisiko – Stau, Umleitung, Umweg, alles geht zu seinen Lasten. Damit ist bei bestellten Fahrten jetzt Schluss. Darauf haben wir lange hingearbeitet und freuen uns über das Ergebnis. Wichtig ist nur: Der Festpreis funktioniert bei der Bestellung, nicht am Taxenstand."
Genau das ist die zentrale Information für Fahrgäste: Festpreise gelten ausschließlich für Fahrten auf vorherige Bestellung – telefonisch, per E-Mail oder per App – mit vorab vereinbartem Start- und Zielort. Wer ein Taxi heranwinkt oder am Taxenstand einsteigt, fährt weiterhin nach Taxameter.
Bremen ist dabei gründlicher vorgegangen als andere Städte. In den meisten Kommunen wurden die Grenzwerte des Tarifkorridors schlicht so übernommen, wie die jeweilige Gewerbevertretung sie beantragt hatte – ohne Berechnung, ohne Datengrundlage. Die Senatorin hat stattdessen im August 2025 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Hierfür werden mehr als 100.000 Bremer Fahrdatensätze aus dem Jahr 2025 ausgewertet, die 67 Taxiunternehmen freiwillig zur Verfügung gestellt hatten; nach Bereinigung blieben rund 71.100 Datensätze. Das Ergebnis: Das verkehrsbedingte Wartezeitentgelt macht 11,6 Prozent des Bremer Taxiumsatzes aus. Auf dieser Grundlage steht jetzt in der Verordnung, wie sich ein Festpreis in Bremen zusammensetzt – aus Mindestfahrpreis, Kilometerpreis für die kürzeste Strecke und einem pauschalen Aufschlag von 12 Prozent für die durchschnittliche Wartezeit, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.
Auch der Preisrahmen ist eng gezogen: Vom so errechneten Referenzpreis darf der vereinbarte Preis um höchstens zehn Prozent nach oben und sieben Prozent nach unten abweichen. Nach oben ist damit ein Riegel vorgeschoben, nach unten entsteht, gerade in nachfrageschwachen Zeiten, Spielraum für günstigere Fahrten.
Die Wahlfreiheit der Fahrgäste bleibt vollständig erhalten. Die Vermittler müssen vor der Buchung darauf hinweisen, dass auch der Regeltarif mit Taxameter möglich ist. Der vereinbarte Preis wird vor Fahrtantritt verbindlich bestätigt, mit Datum, Uhrzeit und Ausweis aller enthaltenen Zuschläge. Für die Beförderung von Menschen mit Behinderung sieht die Verordnung keinerlei abweichende Entgelte vor.
Damit die neue Regelung überprüfbar bleibt, müssen die Fahrtenvermittler der Genehmigungsbehörde künftig vierteljährlich die Daten aller Festpreisfahrten übermitteln.
Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de