Neue Förderrichtlinie unterstützt Projekte für Klimaschutz, regionale Lebensmittel und weniger Lebensmittelverluste
17.09.2026Die Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat heute (17. September 2026) die Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Etablierung eines nachhaltigen und gesunden Ernährungssystems in der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Ziel ist es, Projekte und Maßnahmen zu unterstützen, die zur nachhaltigen und gesunden Weiterentwicklung des Ernährungssystems im Land Bremen beitragen und damit die im Aktionsplan Klimaschutz sowie in der zukünftigen Ernährungsstrategie definierten Ziele wirksam unterstützen.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft stellt dafür Fördermittel in Höhe von insgesamt 235.000 Euro für konkrete Projekte bis Ende 2030 zur Verfügung. Unterstützt werden Vorhaben, die einen Beitrag zu den Zielen der Klimaschutzstrategie 2038 und insbesondere zur Maßnahme "Nachhaltige Transformation des Ernährungssystems" leisten. Gefördert werden Projekte, die eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder adressieren:
Bremen verfolgt mit der Förderung einen ganzheitlichen Ansatz: Nachhaltige Ernährung wird als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe verstanden, die Gesundheit, Klima- und Ressourcenschutz, soziale Teilhabe, regionale Wertschöpfung und Lebensqualität miteinander verbindet.
Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: "Ein nachhaltiges und gesundes Ernährungssystem ist essenziell für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage. Es trägt dazu bei, unsere Gesundheit zu stärken, Ressourcen zu schützen und gleichzeitig allen Menschen die Möglichkeit zu geben, an guter und ausgewogener Ernährung teilzuhaben. Ernährung ist damit nicht nur eine Frage des persönlichen Wohlbefindens, sondern auch eine Frage von Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit. Mit dem Förderprogramm schaffen wir gute Rahmenbedingungen dafür."
Antragsberechtigt ist eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren, von Bildungseinrichtungen bis hin zu Start-ups. Förderfähig sind insbesondere Personal- und Honorarkosten, Sach- und Materialkosten, investive Maßnahmen, Dienstleistungen, Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogene Reise- und Koordinierungskosten. Übernommen werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können laufend eingereicht werden, die Laufzeit eines Projekts darf 24 Monate nicht überschreiten.
Die neue Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bremischen Amtsblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Die Formulare zur Antragstellung können nach der Verkündung im Amtsblatt auf der Homepage der Bio-Stadt Bremen (www.biostadt.bremen.de) heruntergeladen oder schriftlich bei der zuständigen Stelle angefordert werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ina Schulze, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ina.schulze@umwelt.bremen.de