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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sportsenatorin Stahmann: Neue Sportanlagen-Lärmschutzverordnung ist ein akzeptabler Kompromiss

16.06.2017

An Sportanlagen werden in den frühen Abendstunden sowie an Feiertagen mittags künftig höhere Geräuschpegel toleriert. Darauf weist Sportsenatorin Anja Stahmann heute (Freitag, 16. Juni 2017) hin. Die für alle Bundesländer verbindliche Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) ist in diesen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt ab September 2017 in Kraft. Danach wird der tolerierte Grenzwert für Lärmemissionen von Sportplätzen in den Zeiten zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr von 50 auf 55 Dezibel (A) angehoben. Das entspricht den derzeit gültigen Tageswerten an Wochentagen.

Außerdem ist jetzt sichergestellt, dass Sportanlagen, die vor dem Jahr 1991 angelegt worden sind, auch nach einer Sanierung ihre Sonderstellung behalten, die ihnen etwas höhere Grenzwerte erlaubt. Die Lärmemissionen können hier um fünf Dezibel höher liegen. Sanierungen, die diesen „Altanlagenbonus“ nicht beeinträchtigen, können etwa der Bau von Flutlichtanlagen sein, das Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen, die Umwandlung von Rasen- in Kunstrasenspielflächen oder die Erneuerung von Ballfangzäunen.

Senatorin Stahmann: „Durch Verdichtung von Wohnungsbaugebieten ist es zwischen Nachbarn und Sportvereinen an Sportplätzen gelegentlich zu Konflikten um den Lärmschutz gekommen.“ Das habe in Bremen immer wieder mal die Sportplätze Vegesack, Parsevalstraße und Konrad-Adenauer-Allee betroffen. Die neue SALVO stelle sicher, dass einerseits Anwohner ihre Ruhezeiten hätten, andererseits aber der Sport nicht vertrieben werde. „Auch in dicht bebauten innerstädtischen Regionen müssen Sportlerinnen und Sportler nach Feierabend ihrem Hobby nachgehen können“, sagte die Senatorin. In diesem Sinne sei die neue Regelung ein „akzeptabler Kompromiss für Anwohner und den Sport“.

Hintergrund:
Beispiele für einen Schallpegel von 50 dB (A) sind etwa leise Radiomusik, Vogelgezwitscher oder die Geräusche eines Kühlschrankkompressors; 55 dB (A) entsprechen einem normalen Gespräch und 60 dB (A) einem Gruppengespräch oder dem Geräusch einer elektrischen Nähmaschine. Eine Erhöhung des Pegels um 10 dB (A) entspricht einer Verdopplung der Lautstärke.

Nach SALVO wird der Schallpegel in unmittelbarer Nähe des am stärksten betroffenen Raumes außerhalb des Gebäudes vor dem Fenster gemessen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_18/gesamt.pdf