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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen unterzeichnet

07.10.2014

Bürgermeister Jens Böhrnsen, Bürgermeisterin Karoline Linnert und die Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Doris Hülsmeier, haben heute im Rathaus die Bremer Erklärung zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im bremischen öffentlichen Dienst (siehe Anhang) unterzeichnet. "Wir setzen auf faire Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst – im Interesse der Beschäftigten und der Gesellschaft. Der bremische öffentliche Dienst hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion nach innen und außen," betonen sie gemeinsam nach der Unterzeichnung der Bremer Erklärung. Bei der Einführung des flächendeckenden verbindlichen Mindestlohns habe Bremen bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen.

Unterzeichneten heute im Kaminsaal des Rathauses die Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen (v.l.): Bürgermeister Böhrnsen, Gesamtpersonalratsvorsitzende Hülsmeier und Bürgermeisterin Linnert
Unterzeichneten heute im Kaminsaal des Rathauses die Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen (v.l.): Bürgermeister Böhrnsen, Gesamtpersonalratsvorsitzende Hülsmeier und Bürgermeisterin Linnert

"Wir brauchen qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den Bürgerinnen und Bürgern einen guten Service bieten zu können. Wer für Bremen arbeitet, soll davon auch leben können. Wir bieten faire Beschäftigungsverhältnisse. Neben den sicheren Arbeitsplätzen ist die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Argument im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um gute Nachwuchskräfte," erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert. Sie fügt hinzu. "Mit vielfältigen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten gehen wir auf die unterschiedlichen Wünsche der Beschäftigten in ihren wechselnde Lebensphasen ein. Das erleichtert unter anderem die Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit." Karoline Linnert lobt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Senat und Gesamtpersonalrat: "Wir handeln auf Augenhöhe Kompromisse aus, die dann Bestand haben."
Bürgermeister Böhrnsen erläutert: "Bremen soll das Land der fairen Arbeit werden. Das hilft allen und das muss auch für den öffentlichen Dienst in Bremen gelten. Deshalb hat die gemeinsame Erklärung mit dem Gesamtpersonalrat auch eine klare politische Botschaft: faire Arbeit heißt keine unnötigen Befristungen, ordentliche Bezahlung, Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten und eine gute Vereinbarung von Beruf und Familie. Es wäre nicht glaubwürdig, sich insgesamt in der Arbeitswelt dafür einzusetzen, und es im eigenen Regelungsbereich nicht einzuhalten. Ich bin davon überzeugt, das nutzt nicht nur den Beschäftigten, davon profitiert auch der Arbeitgeber."

Doris Hülsmeier erklärt: "Die Bremer Erklärung ist für uns ein großer Schritt voran zur Sicherung fairer Beschäftigungsverhältnisse für alle Beschäftigten im bremischen öffentlichen Dienst. Dafür macht sich der Gesamtpersonalrat seit Jahren stark. Für unsere Kolleginnen und Kollegen insbesondere in unfreiwilliger Teilzeit, Befristung, Leiharbeit oder in Werk- und Honorarverträgen können damit Verbesserungen erzielt werden. Die Bremer Erklärung hat einen verbindlichen Charakter durch die Unterschriften von Bürgermeister Böhrnsen und Bürgermeisterin Linnert, darauf können sich die Personalräte bei ihrer Arbeit vor Ort beziehen. Einzelfälle können einer Clearingstelle vorgelegt werden. Wir werden jetzt darauf achten, dass die verabredeten Arbeitsaufträge zu Werk- und Honorarverträgen sowie Ein-Euro-Jobs zügig abgearbeitet werden." Wichtig findet Doris Hülsmeier an der Bremer Erklärung auch die Unterstützung einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. "Das wird nach unseren Erfahrungen von Dienststellen zu Dienststelle sehr unterschiedlich gehandhabt. Wir sind zuversichtlich, dass zukünftig für alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen gute Wege gefunden werden."

Zentrale Punkte der Bremer Erklärung:

Im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes soll es im Arbeitnehmerbereich grundsätzlich für alle Beschäftigten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geben,

  • die sich an den im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Vertrags- und Ar-beitsbedingungen orientieren,
  • die auf Grundlage der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TV-L/TVÖD) geschlossen werden,
  • die in der Regel unbefristet sind, wobei sachgrundbezogene Befristungen, möglich sind, insbesondere, wenn es die Aufgabenerfüllung erfordert,
  • die geringfügige Beschäftigungen nur im Ausnahmefall vorsehen, soweit es die Aufgabenerfüllung erfordert und auch das Diskriminierungsverbot des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und die ergänzend hierzu vereinbarten tariflichen Vorschriften beachtet werden,
  • die auf Wunsch der / des Beschäftigten in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen,
  • die eine gute Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Bedingungen durch den Arbeitgeber (u.a. durch besondere organisatorische Maßnahmen, Arbeitszeitmodelle, Unterstützungs-, Fortbildungs- und Betreuungsangebote) sicherstellen,
  • die nach einer Ausbildung die Übernahme bei der Ausbildung für Bedarfsberufe im Rahmen der Personalplanung vorsehen, bei anderen Ausbildungsverhältnissen erfolgt eine weitere Beschäftigung nach der Dienstvereinbarung "Ausbildung" bzw. nach Maßgabe der tarifvertraglich vereinbarten Regelungen,
  • die Praktika nur als Orientierungs- und Ausbildungspraktika im Rahmen der "Allgemeinen Richtlinien für die Durchführung von Praktika in der bremischen Verwaltung" vom 02.07.2012 (Brem.ABl. S. 414) ermöglichen,
  • die allen Beschäftigten im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes unabhängig von der konkreten Beschäftigungsform die Teilnahme an Einarbeitungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, interner Fort- und Weiterbildung und internen Ausschreibungen ermöglichen,
  • die den gesetzlich festgelegten Mindestlohn beachten,
  • bei denen Zeitarbeitsverhältnisse, die eine Vakanz kurzfristig auffangen, nicht länger als 6 Monate abgeschlossen werden. Leiharbeitskräfte sollen grundsätzlich die gleiche Vergütung wie Beschäftigte im Arbeitsverhältnis erhalten.

Foto: Senatspressestelle