Für den Neubau der Bundesautobahn 281, Bauabschnitt 2/2 zwischen dem Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße, hat das Verkehrsressort als Oberste Landesstraßenbaubehörde des Landes Bremen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Dazu liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit von Dienstag, 5. Mai, bis Donnerstag, 4. Juni 2015, in der Stadtgemeinde Bremen bei folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Zudem wird der Plan im Internet unter www.bauumwelt.bremen.de, Rubrik Verkehr / Öffentliche Bekanntmachungen, veröffentlicht.
Vom Bauvorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 18. Juni 2015, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 53, Anhörungsbehörde, Contrescarpe 72, 28195 Bremen oder bei einem der oben genannten Ortsämter Obvervieland oder Neustadt/ Woltmershausen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Mit seinem Antrag auf Planfeststellung verbindet der Vorhabenträger zugleich, den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 2/2 im Abschnitt zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße vom 7. April 2009 einschließlich der Änderung dieses Beschlusses vom 30.1.2002 aufzuheben.