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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senator für Justiz und Verfassung bedauert angeordnete Haftentlassung

Vorrangigste Aufgabe ist Haftentlassungen wegen Verfahrensverzögerungen zu vermeiden

20.05.2016

Die vom Hanseatischen Oberlandesgericht heute (20.05.2016) getroffene Entscheidung zur Entlassung von zwei Untersuchungsgefangenen ist äußerst bedauerlich. Durch geeignete innerorganisatorische Maßnahmen des Landgerichts bzw. der ordentlichen Gerichtsbarkeit muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass es bei der Bearbeitung von Haftsachen – auch in derartigen besonderen Situationen - nicht zu Verfahrensverzögerungen kommt. Der Senator für Justiz und Verfassung ist aus rechtlichen Gründen gehindert, auf die organisatorischen Entscheidungen des Präsidiums des Landgerichts Einfluss zu nehmen.

Zeichnet sich - wie in diesem Jahr - ein außergewöhnlich hoher Eingang von Haftsachen ab, in denen in der Regel binnen sechs Monaten die Hauptverhandlung zu beginnen hat, so ist es Aufgabe des Präsidiums des Gerichts durch innerorganisatorische Maßnahmen für eine fristgerechte Terminierung der Haftsachen Sorge zu tragen. Dies hätte z.B. durch die Einrichtung einer Hilfsstrafkammer mit Richtern aus anderen Straf- oder Zivilkammern sowie durch eine Unterstützung von Richtern des Oberlandesgerichts oder von den Amtsgerichten in Bremen kurzfristig geschehen können.

Der Senator für Justiz und Verfassung hält die Personalausstattung des Landgerichts Bremen für angemessen. Nach seiner Ansicht ist die vom Oberlandesgericht gerügte Verfahrensverzögerung nicht auf eine mangelnde Personalausstattung des Landgerichts Bremen zurückzuführen.

Vielmehr ist das Landgericht Bremen, wie der gerade im Rechtausschuss vorgelegte Bericht zur Belastung der Justiz verdeutlicht, im Bundesvergleich und auch in einem Vergleich deutscher Großstädte bedarfsgerecht ausgestattet. Bei den Zivilkammern liegen sowohl die Eingänge als auch die Erledigungen pro Richter seit 2011 unterhalb des Bundesdurchschnitts. Noch deutlicher wird diese Unterschreitung im Großstädtevergleich, d.h. bei dem Vergleich der Belastung der Gerichte aus Großstädten mit über 500.000 Einwohnern und damit vergleichbarer Struktur. Dort werden die Eingangs- und Erledigungszahlen des Durchschnitts der Landgerichte in der ersten Instanz um ca. 25 Prozent unterschritten. Bei den Strafkammern des Landgerichts ist sowohl im Ländervergleich als auch bei den Großstädten die – eigentlich für zwei Jahre zugesagte – Verstärkung in der Zeit von 2008 bis 2011 zum Abbau von Altverfahren zu erkennen. Seit 2012 ist diese Verstärkung schrittweise zurückgenommen worden, nachdem die älteren Verfahren erheblich abgebaut worden waren. Inzwischen befinden sich die Strafkammern im Bundeschnitt des Ländervergleichs bzw. etwas darunter und ungefähr im Bundesschnitt des Großstädtevergleichs. Im Jahr 2015 war eine Steigerung und damit auch eine Erhöhung der Bestände pro Richter festzustellen, weshalb die Zahl der in den Strafkammern eingesetzten Richter in diesem Jahr erhöht worden ist.

Hinweis:
Den oben genannten Bericht zur Belastung der Justiz, der zur Sitzung des Rechtsausschusses vom 18. Mai 2016 vorgelegt wurde, finden Sie hier… (pdf, 137.1 KB)

Ansprechpartner für etwaige Rückfragen ist Ann-Marie Wolff, Telefon: 0421/361-2966