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Der Senator für Inneres und Sport

Anhänger der Reichsbürger gelten in Bremen ab sofort als waffenrechtlich unzuverlässig


Erlass der Innenbehörde regelt auch Aufhebung bereits erteilter Waffenerlaubnisse

15.12.2016

Innensenator Ulrich Mäurer hat einen Erlass an die zuständigen Stellen herausgegeben, nachdem Anhänger der sogenannten Reichsbürgerbewegung ab sofort immer als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen sind. Künftig sollen daher alle Anträge auf Waffenerlaubnisse aus dieser Gruppierung abgelehnt und bereits erteilte Waffenerlaubnisse aufgehoben werden.

"Diese Leute bieten keinerlei Gewähr, dass sie Waffen nur in solchen Fällen nutzen, die ihnen unsere Rechtsordnung gestattet", betont Mäurer. Vielmehr würden sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen, das Grundgesetz ablehnen, Bescheide von Behörden ignorieren und Urteile von Gerichten als nichtig erachten. "Wer so denkt und handelt, darf absolut keinen Zugang zu Waffen haben", so Mäurer.

Erst kürzlich war bei einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden aufgefallen, dass vier mutmaßliche Reichsbürger in Bremen im Besitz eines sogenannten kleinen Waffenscheins sind. Damit waren sie berechtig, Pfefferspray oder eine Gaspistole zu besitzen.

Das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat die Bewegung bereits seit 2014 im Fokus. Im Sommer dieses Jahres informierte das LfV sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes über die bundesweit wachsende Bewegung, gab Handlungsempfehlungen im Umgang mit dieser Personengruppe und bat um Hinweise aus den Ämtern. Der Rücklauf wird derzeit ausgewertet. Es ist davon auszugehen, dass die bisherige angenommene Zahl von rund 20 Personen im Land Bremen noch deutlich ansteigen wird.

Weiterhin sollen die Behörden ihre Erkenntnisse zu möglichen Anhängern der Reichsbürgerbewegung der Polizei oder dem Verfassungsschutz melden. Bestätigt sich der Verdacht der Anhängerschaft und ist die Person im nationalen Waffenregister aufgeführt, informieren Polizei bzw. LfV umgehend die Waffenbehörde, damit der Waffenschein widerrufen wird.