Mäurer: „Ein wesentlicher Beitrag zum Tierschutz“
26.04.2011Der Senat hat heute (26.04.2011) den vom Senator für Inneres und Sport vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen an die Stadtbürgerschaft weitergeleitet. Die Stadtbürgerschaft wird den Gesetzentwurf voraussichtlich noch in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am 10.05.2011 beraten.
Von Tierschutzverbänden wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass sich neben den überwiegend in menschlicher Obhut gehaltenen Katzen in den Kommunen eine erhebliche Zahl von frei lebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen entwickelt habe. Diese Tiere müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. Ein Teil dieser Katzen ist krank oder verletzt. Gleichwohl sind diese Tiere in der Lage, sich fortzupflanzen und den Bestand aufrecht zu erhalten. Dazu trage allerdings auch der Zuwachs durch frei laufende Hauskatzen bei, soweit diese ihren Nachwuchs außerhalb von Wohnungen absetzen oder soweit die Besitzer den Nachwuchs aussetzen würden. Der Bremer Tierschutzverein schätzt, dass es in der Stadt Bremen rd. 4000 dieser frei lebenden Katzen gibt.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, Katzenhalter, deren Tiere sich zumindest teilweise auch außerhalb einer Wohnung oder eines Hauses aufhalten, zur Kastration der Katzen zu verpflichten.
„Die Kastrationspflicht ist ein wesentlicher Schritt zur Verringerung der Bestände verwilderter Hauskatzen, die häufig unter nicht hinnehmbaren Bedingungen leben“, erläuterte Innensenator Ulrich Mäurer den Senatsbeschluss. „Ich freue mich, dass dieses wichtige Anliegen des Tierschutzes umgesetzt werden konnte und hoffe, dass es gelingt, Katzenhalter von der Notwendigkeit dieser Maßnahme zu überzeugen und so die unkontrollierte Vermehrung von Katzen stoppen zu können.“