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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Konzept zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in den Jahren 2012 und 2013

21.02.2012

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute, Dienstag, 21. Februar 2012, den finanziellen Bedarf für die Zukunft der Kindertagesbetreuung festgelegt. Damit ist der Rahmen für den weiteren Ausbau abgesteckt, den die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Anja Stahmann, zeitgleich als Konzept vorgelegt hat. Die Betreuungssituation für Kinder unter und über drei Jahren wird mit diesem Schritt ab August 2012 nochmals deutlich verbessert. „Ich bin froh, dass wir Bremens Eltern zukünftig ein besseres und umfassenderes Angebot machen können“, sagte Anja Stahmann. „Wir haben ab August deutlich mehr Plätze für Bremens Kinder, und wir weiten die Betreuungszeit schrittweise weiter aus.“

Senatorin Anja Stahmann
Senatorin Anja Stahmann

Grundlage ist das „Konzept zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in 2012 und 2013 in der Stadtgemeinde Bremen“, das die Senatorin dem Senat heute vorgelegt hat. Danach wird es für Kinder zwischen drei und sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf sechsstündige Betreuung ab 2014/2015 geben. Parallel werden rund 500 Ganztagsplätze mit achtstündiger Betreuung zusätzlich eingerichtet. Die frühkindliche Bildung wird mit weiterer Sprachförderung gestärkt, die Aus- und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte ausgebaut. Daneben werden Elternvereine besser ausgestattet.

Für diese Zwecke wendet Bremen an laufenden Kosten in den Jahren 2012 und 2013 zunächst 10,5 und danach 13 Millionen Euro mehr aus als ursprünglich in den beiden Haushalten veranschlagt. Die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen steigen damit auf 133,23 Millionen Euro im Jahr 2012 und 139,58 Millionen Euro im Jahr 2013. „Mit seinen Haushaltsentscheidungen macht der Senat deutlich: Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist und bleibt ein Schwerpunkt der Koalition“, sagte Senatorin Anja Stahmann.

Ausbauplanung für Kinder unter und über drei Jahren

2012 werden über 300 zusätzliche Plätze und 2013 weitere knapp 120 Plätze eingerichtet, um den bestehenden Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder zwischen drei und sechs Jahren zu sichern. Allein dafür sind pro Jahr 2,1 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt. Alle neu eingerichteten Plätze werden zudem mit mindestens sechsstündiger Betreuung angeboten.

Daneben schreitet der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U-3) voran. Knapp 1200 Plätze werden zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres zusätzlich zur Verfügung stehen, davon allein 865 in den Kindergärten. Dort werden auf Wunsch der Eltern bereits zum Sommer alle Kinder des Geburtsjahrganges 2009 aufgenommen, auch wenn sie erst in der zweiten Jahreshälfte drei Jahre alt werden („Kinder des dritten und vierten Quartals“). Zusätzlich werden 328 neue U-3-Plätze im Jahr 2012 in Betrieb genommen. Allein 5,9 Millionen Euro laufende Kosten sind für diese beiden Ausbauschritte jährlich vorgesehen. Außerdem sollen im Jahr 2012 und 2013 rund 75 weitere Tagespflegestellen für insgesamt bis zu 300 Kinder gefunden werden.

Insgesamt bietet Bremen mit dem 1. August 2012 für über 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz (plus etwa vier Prozent in Spielkreisen). Ab August 2013 werden Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem ersten Geburtstag haben. „Für wie viele Kinder der Rechtsanspruch geltend gemacht wird, das soll sich im Frühjahr dieses Jahres zeigen“, sagte Anja Stahmann. „Wir werten die Anmeldungen sehr genau aus. Zusätzlich haben wir ein Meinungsforschungsinstitut mit einer Erhebung beauftragt.“ Die Sozialsenatorin geht davon aus, dass eine Versorgungsquote von 35 Prozent auf Dauer nicht ausreichen und eine weitere Ausbauplanung notwendig werden wird.

Längere Betreuungszeiten

Alle neu eingerichteten Plätze werden mit sechs Stunden Betreuung täglich eingerichtet. Für mindestens 600 bestehende Ü-3-Plätze ist darüber hinaus eine Aufstockung auf sechs Stunden vorgesehen. Daneben werden im Bereich Ü3 etwa 500 Sechs-Stunden-Plätze in Ganztagsplätze mit acht Stunden Betreuung umgewandelt. Der Anteil der Ganztagsplätze steigt in diesem Bereich damit von 3300 auf 3800 Plätze, ihr Anteil wächst damit von 24 auf 27 Prozent. „Eine gute Kinderbetreuung mit ausreichenden Betreuungszeiten ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter den Weg in eine existenzsichernde Berufstätigkeit finden. Das ist ein Beitrag zur Armutsbekämpfung und zur Frauenpolitik“, sagte Senatorin Stahmann. „Kinder sind das größte Armutsrisiko für junge Familien.“ Jede zweite allein erziehende Mutter in Bremen ist abhängig von finanzieller Unterstützung durch den Staat.

Darüber hinaus können Krippe und Kindergarten auch soziale Nachteile ausgleichen, „aber sie können das besser, wenn die Kinder nicht vor dem Mittagessen schon wieder nach Hause geschickt werden.“ Einzelkinder, Kinder aus zugewanderten Familien und aus den verschiedenen Milieus der Stadt kommen hier zusammen. Anja Stahmann: „In der Krippe und im Kindergarten wächst die Gesellschaft ein Stück zusammen, auch das ist Inklusion.“

Höhere Beiträge ab 2013

Anja Stahmann betonte aber, dass sie noch immer nicht alle Wünsche der Eltern nach Umfang und Betreuungszeiten erfüllen könne. „Wir müssen uns weiter anstrengen und uns auf einen weiteren Ausbau einrichten“, sagte sie. Als Wermutstropfen sieht sie die Notwendigkeit an, die Kindergartenbeiträge nach 2006 erstmals wieder anheben zu müssen. „Die Kosten sind in den vergangenen Jahren um 13 Prozent gestiegen“, sagte sie. „Wir können auf dieses Geld nicht verzichten, wenn wir den Ausbau weiter voran treiben wollen.“ Insgesamt sollen ab 2013 pro Jahr rund 1,63 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Das entspricht den Kostensteigerungen seit 2006. Der Höchstbeitrag von 257 Euro (acht Stunden Betreuungszeit mit Mittagessen) wird derzeit bei einem Bruttoeinkommen von 55.220 Euro berechnet. Wer mehr verdient, zahlt aber nicht mehr. Dabei deckt auch der Höchstbeitrag bei weitem nicht die Kosten für einen Betreuungsplatz. Künftig soll die Beitragsstaffel nach oben erweitert werden. „Wer stärker ist, kann auch eine größere Last tragen“, sagte Anja Stahmann. Außerdem wird eine prozentuale Anhebung über die gesamte Beitragsstaffel geprüft.

Zahlen und Fakten zum Hintergrund:

Elternbeiträge:
Derzeit machen Elternbeiträge rund 13 Millionen Euro pro Jahr aus. Ab 2013 sollen es 14,7 Millionen sein. Zum Vergleich: Die Stadt zahlt dann für Kinderbetreuung knapp 140 Millionen, Elternbeiträge decken ab 2013 also etwa 9,5 Prozent der Kosten.

U-3-Ausbau:
In Bremen werden am 1. August 2013 schätzungsweise 13.900 Kinder unter drei Jahren leben

  • davon werden 66 Prozent (9.174) das erste Lebensjahr vollendet und damit einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben
  • für gut 35 Prozent der drei Jahrgänge wird dann ein Platz vorhanden sein, das sind gut 4.800 Plätze (über 3000 in Krabbelgruppen und in der Tagespflege, über 1700 in Kindergärten für die Kinder des dritten und vierten Quartals). Rechnet man die Spielkreise hinzu, steigt die Quote auf 39 Prozent.
  • Zum Vergleich: Im August 2006 gab es rund 1.800 Plätze für Kinder unter drei Jahren

Städtische Ausgaben für laufende Kosten:

  • im Jahr 2007 hat die Stadtgemeinde Bremen knapp 82 Millionen Euro für den Betrieb der Tagesbetreuung aller Kinder von null bis sechs Jahren ausgegeben (laufende Kosten)
  • für das Jahr 2013 sind 139,58 Millionen Euro veranschlagt. Das ist ein Zuwachs von 70 Prozent innerhalb von sechs Jahren

Rechtsanspruch:
Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Bislang greift dieser Rechtsanspruch erst mit dem dritten Geburtstag. Auf Bundesebene – und im Gleichklang damit auch in Bremen – geht man zunächst davon aus, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, wenn für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren (null bis drei Jahre) ein Platz angeboten wird. Nicht richtig ist, was oft zu hören und zu lesen ist, dass ein „Rechtsanspruch für 35 Prozent der Kinder“ vorgesehen ist. Der Rechtsanspruch gilt ab 1. August 2013 für alle Kinder vom ersten Geburtstag an.
Beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 werden in Bremen Kinder vom dritten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf sechsstündige Betreuung haben.