Sie sind hier:
  • Handlungsmöglichkeiten für Kommunen gegen „Schrottimmobilien“ sollen verbessert werden

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Handlungsmöglichkeiten für Kommunen gegen „Schrottimmobilien“ sollen verbessert werden

Bundesrat beschließt Antrag aus Bremen und Nordrhein-Westfalen

21.09.2012

Der Bundesrat hat heute (21.09.2012) auf Antrag der Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung an den Bundestag beschlossen, die Regelung über den Umgang mit verwahrlosten Immobilien zu ändern. Das Ziel: Die Möglichkeiten, bei verfallenen und ungenutzten Gebäuden einen Abriss zu erreichen und den Eigentümer an den Kosten zu beteiligen, sollen erweitert werden.

„Damit sind wir einen Schritt weiter gekommen, um Eigentümer stärker in die Verantwortung nehmen zu können. Ein einzelnes leer stehendes und verfallenes Gebäude kann nachteilig auf einen ganzen Stadtteil wirken. Hier müssen Kommunen eingreifen können und die finanzielle Last darf nicht allein die Allgemeinheit treffen“, sagt Bausenator Joachim Lohse. Der gemeinsame Gesetzgebungsvorschlag von NRW und Bremen im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches sieht vor, dass die bisherige Duldungspflicht in § 179 Baugesetzbuch zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer fortentwickelt wird. Der Eigentümer soll sanieren und eine Weiterverwendung für sein Objekt finden, oder er wird an den Kosten für die Beseitigung der Schrottimmobilie beteiligt. Damit erhalten die Kommunen ein städtebauliches Instrument, das eine angemessene Lastenverteilung zwischen Eigentümer- und Allgemeininteresse vorsieht.