Sie sind hier:
  • Aufhebung der Aufstallungspflicht bei Geflügel im Land Bremen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Aufhebung der Aufstallungspflicht bei Geflügel im Land Bremen

13.02.2015

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst (LMTVet) hebt zum 15. Febraur 2015 die im Land Bremen (vom 27.11.2014) verhängte Aufstallungspflicht für Hausgeflügel wieder auf: Ab Sonntag darf das Geflügel also wieder nach draußen.
Der LMTVet entschloss sich zu diesem Schritt, nachdem die Geflügelpest bei Hausgeflügel im benachbarten Niedersachsen sowie den Niederlanden überwunden wurde. Untersuchungen der Proben von erlegten Wildenten und Wildgänsen sowohl in Bremen als auch von Proben in den benachbarten Regionen ergaben keine Befunde der Geflügelpest.

Das Amt bittet jedoch alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten, um ein Risiko der Einschleppung in bremische Nutzgeflügelhaltungen so niedrig wie möglich zu halten. Zu den Maßnahmen gehört insbesondere, dass Hausgeflügel nicht an Stellen gefüttert und getränkt werden soll, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Auch sollte grundsätzlich kein Oberflächenwasser (aus Seen, Flüssen und Bächen) zur Tränke eingesetzt werden. Die Lagerung von Futter, Einstreu oder sonstigen Gegenständen, mit denen das Hausgeflügel in Verbindung kommen kann, sollte vor dem Zugriff von Wildvögeln geschützt werden.

Der LMTVet wird weiterhin die aktuelle Tierseuchenlage beobachten und - sofern notwendig - zu entsprechenden Maßnahmen zurückkehren.