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Der Senator für Inneres und Sport

Runder Tisch einigt sich auf Maßnahmenpaket, um Verurteilungsquoten bei Sexualstraftaten zu erhöhen

Innen- und Justizsenator sprechen sich für Verschärfung des Sexualstrafrechts aus

16.02.2016

"Wir müssen besser werden. Bei dieser niedrigen Verurteilungsquote nach angezeigten Sexualverbrechen darf es in Bremen nicht bleiben", erklärten heute (16.02.2016) Innensenator Ulrich Mäurer und Justizstaatsrat Matthias Stauch. Zwar liege der Bundesdurchschnitt bei den Verurteilungsquoten in diesem Deliktsfeld nicht wesentlich höher, was vor allem mit dem Umstand zu tun habe, dass oft Aussage gegen Aussage stehe, aber damit dürfe man sich bei Justiz und Polizei in Bremen nicht zufrieden geben.
"Alle Verfahrensbeteiligten müssen künftig an jeder Stellschraube drehen, die wir bei der Analyse gefunden haben, um den Opfern neben ihrem erlittenen Leid zumindest Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und möglichst viele Täter zur Verantwortung zu ziehen“, betonten Mäurer und Stauch nach einer Sitzung des sogenannten Runden Tisches „Sexualstraftaten“ am Dienstagnachmittag. Neben den Opferanwältinnen und-Opferorganisationen, nahmen daran auch Vertreterinnen und Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Krankenhausärztinnen teil.

Anlass für das Treffen war die Vorstellung einer vom Innenressort und Justizressort in Auftrag gegeben Studie an das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPOS). Dieses sollte wissenschaftlich untersuchen, welche Faktoren dazu führen, dass bei Strafverfahren, bei denen der Verdacht einer Sexualstraftat zugrunde liegt, nur in relativ wenigen Fällen Anklage erhoben wurde oder es nur zu relaltiv wenigen Verurteilungen kam. Dafür wurde aus einer Stichprobe aller 94 aktenkundigen Verfahren aus dem Jahr 2012 untersucht und analysiert. Danach lag die Verurteilungsquote in Bremen in 2012 bei 5,5 Prozent.

Mäurer und Stauch stellten den Mitgliedern des Runden Tisches ein Mehrpunkte-Programm vor, das künftig grundsätzlich bei Justiz und Polizei umgesetzt werden soll:

  • Die Vernehmungen sollen künftig mit Audio-Geräten aufgezeichnet werden, um die Aussagen des Opfers möglichst authentisch und mit hoher Qualität für das weitere Verfahren zu gewährleisten. Die Vernehmungen sollen verschriftlicht werden.
  • Im Sinne des Opferschutzes sollte, wenn es rechtlich zulässig erscheint, frühzeitig eine richterliche Videovernehmung erfolgen.
  • Die Verfahrensbeteiligten von Justiz und Polizei sollten für die Vernehmungen besonders geschult werden.
  • Die Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen sollen, wo es sinnvoll und mit der Unschuldsvermutung vereinbar erscheint, intensiviert werden.
  • Die mit dem Fall befasste Staatsanwältin soll die Anklage auch in der Hauptverhandlung vertreten.
  • Opfer sollen mehr als bisher und gezielter auf die Unterstützungsangebote von Zeugenbeiständen und Nebenklagevertreterinnen hingewiesen werden. Das Opfermerkblatt wird bereits entsprechend von den Verfahrensbeteiligten überarbeitet. In diesem Zusammenhang begrüßten Innensenator Mäurer und Justizstaatsrat Stauch die vom Bundesjustizminister Heiko Maas aktuell angestoßene Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, nachdem eine Sexualstraftat künftig auch dann als Vergewaltigung gewertet werden soll, wenn eine Frau aus Angst keine Gegenwehr gegen den Täter geleistet hat.

Die beiden Ressorts werden die Umsetzung der verabredeten Maßnahmen intensiv begleiten und zu gegebener Zeit bewerten. Dazu soll auch weiterhin der Runde Tisch mit eingebunden werden.