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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vorsorgevollmacht sichert Recht auf Selbstbestimmung im Pflegefall

22.09.2016

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich auch im Pflegefall das Recht auf Selbstbestimmung sichern. Am Donnerstag, dem 29. September 2016, 15 Uhr, erläutern die Referenten Bettina Dieckmann und Axel Poppe von der Betreuungsbehörde im Pflegestützpunkt im Haven Höövt, Zum Alten Speicher 1-2 in Vegesack, was bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu bedenken ist und wie diese aussehen sollte.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung unter der Telefonnummer 0421/696241-14 oder per E-Mail unter der Adresse rita.rothermel@bremen-pflegestuetzpunkt.de wird gebeten.

Nachfragen bei:
Rita Rothermel
Pflegestützpunkt Bremen-Nord
Zum Alten Speicher 1-2
Telefon: 696241-14

Internet: www.bremen-pflegestuetzpunkt.de