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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Finanzierung für Straffälligenarbeit wird fortgesetzt – Justizsenator dankt dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung

17.11.2016

Als einer der ersten Vereine in Deutschland kümmert sich die Bremische Straffälligenbetreuung um Haftentlassene. Seit 1837 bietet der Verein in der Bremer Faulenstraße Beratung und Unterstützung für Menschen, die im Gefängnis sitzen oder gerade entlassen wurden. Auch Familienangehörige können hier Hilfe bekommen.

Martin Günthner, Senator für Justiz und Verfassung, hat bei seinem heutigen (17.11.2016) Besuch die wertvolle Arbeit des Vereins gelobt. "Männer und Frauen bei der Resozialisierung zu unterstützen, ist ein wichtiger Beitrag für ein Leben außerhalb der Gefängnismauern", betont Günthner. "Die Arbeit des Vereins bei der Entlassungsvorbereitung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg von der Haft zurück in die Freiheit." So unterstützt der Verein zum Beispiel bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen oder beim beruflichen Wiedereinstieg.

"Aufgrund der erfolgreichen Arbeit des Vereins wollen wir die Finanzierung der Projekte Entlassungsvorbereitung, Schuldnerberatung und Geldverwaltung statt Vollstreckung fortsetzen und für das kommende Jahr hierfür über 100.000 Euro zur Verfügung stellen", so Günthner.

Mit dem 2012 gestarteten Projekt "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen" trägt der Verein erfolgreich zur Haftvermeidung bei. Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, wird bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen unterstützt. So werden verlässliche Zahlungen an die Staatsanwaltschaft sichergestellt. Bis Ende 2015 ist es so gelungen, 15.190 Hafttage zu vermeiden und somit 1.953.738 Euro an Haftkosten zu sparen. Denn wer nicht zahlen kann, sitzt seine Geldstrafe hinter Gittern ab.

(v.l.) Senator Martin Günthner, Elke Bahl, Geschäftsführerin des Vereins der Bremischen Straffälligenbetreuung sowie Vereinsvorsitzender Wolfgang Grotheer
(v.l.) Senator Martin Günthner, Elke Bahl, Geschäftsführerin des Vereins der Bremischen Straffälligenbetreuung sowie Vereinsvorsitzender Wolfgang Grotheer

Die seit über drei Jahrzehnten bestehende Schuldnerberatung des Vereins ist ein wichtiges Element zur Auflösung des Zusammenhangs von Straffälligkeit und Schulden. Ein Schuldenregulierungsfonds ermöglicht straffällig gewordenen Menschen eine Entschuldung ohne Stigma und damit einen wirtschaftlichen und persönlichen Neuanfang. Durch die Vergabe von Bürgschaften sind seit Fondsgründung über 230 außergerichtliche Entschuldungshilfen gewährt worden. Hierdurch ist ein wichtiger Beitrag zur effektiven Wiedereingliederung in die Gesellschaft erreicht worden. "Rückfallkriminalität infolge finanzieller Not wird so wirksam bekämpft", so Günthner. Zugleich erhielten Gläubiger die Chance, ihre Forderungen auch ohne ein oftmals aussichtsloses Vollstreckungsverfahren zurückzubekommen.

"Es ist ein besonderer Erfolg des Projekts", betont Günthner, "dass die Beteiligten eine höhere Zahlungsmoral zeigen als der durchschnittliche Kreditnehmer. Bremen ist mit dem seit 1985 bestehenden Schuldenregulierungsfonds ein Vorreiter gewesen. Auch andere Justizministerien haben inzwischen Interesse an der Schaffung von Schuldenregulierungsfonds geäußert." Perspektivisch sollten derartige Hilfestellungen bundesweit angeboten werden.

Darüber hinaus besteht für Inhaftierte seit Jahresbeginn die Chance zur Durchführung der Schuldenregulierung. Sie können so ihre Haftzeit für den Entschuldungsprozess nutzen und damit ihre Startchancen bei der Haftentlassung verbessern. Der Vereinsvorsitzende, Wolfgang Grotheer, hob dies als besonders positiv hervor. "Hierfür hat der Verein Bremische Straffälligenbetreuung sich seit Jahren eingesetzt".

Durch die vom Senator für Justiz und Verfassung unterstützten Projekte aber auch durch weitere Unterstützungs- und Hilfsangebote wie eine Sozialberatungsstelle für Straffällige, Angehörigenarbeit, kostenlose Rechtsberatung, Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder auch Theaterprojekte zeige der vor fast 179 Jahren gegründete Verein, so Günthner, dass die Aufgabe der Resozialisierung und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft auch außerhalb staatlicher Strukturen, durch die engagierte und mitunter auch kreative Initiative Einzelner wirksam unterstützt werden kann. Die Vereinsarbeit sei damit ein Beispiel für gelungenes bürgerschaftliches Engagement. "Gerade durch ihre Impulse und vielfältige Maßnahmen ist sie eine wichtige Ergänzung des staatlichen Strafvollzugssystems", würdigt der Justizsenator die Arbeit.

Foto: Verein Bremische Straffälligenbetreuung