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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Martin Günthner begrüßt besseren Schutz von Einsatzkräften und würdigt Arbeit im Strafvollzug

09.02.2017

Der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts (vom 8. Februar 2017) zum besseren Schutz von Vollstreckungsbeam-ten und Rettungskräften. Künftig sollen tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte schon dann mit Haft bestraft werden, wenn sie sich gegen Personen richten, die mit all-gemeinen Diensthandlungen wie Streifenfahrten, Unfallaufnahmen oder der Befragung von Passanten beschäftigt sind. Bisher drohte eine solche Strafe nur bei Angriffen gegen Beamte, die eine konkrete Vollstreckungshandlung wie zum Beispiel eine Festnahme ausführten. Zudem wurde der Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) für eine solche Straftat verschärft. Aufgrund einer bereits im Strafgesetzbuch vorhandenen Verweisung kommt die vorgeschlagene Änderung auch Rettungskräften zu Gute.

"Werden Vollstreckungsbeamte wie Polizisten oder Gerichtsvollzieher während des Dienstes angegriffen, gilt die Attacke nicht nur ihnen als Einzelperson, sondern als Ver-treter der staatlichen Gewalt. Daher verdienen sie unseren besonderen Schutz. Das gleiche gilt für die Feuerwehr und die Rettungsdienste. Ein Angriff auf sie ist zugleich ein Angriff auf unsere Sicherheit und einen Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Wo in größter Not geholfen wird, dürfen gewaltsame Behinderungen und tätliche Angriffe nicht toleriert werden", so Martin Günthner.

Justizsenator Martin Günthner und der Senator für Inneres hatten bereits im September 2014 mit einem Eckpunktepapier den besseren strafrechtlichen Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften angemahnt. Schon damals hatten beide gefordert, dass ein strafrechtlicher Schutz auch dann bestehen müsse, wenn ein Beamter im Dienst völlig unvermittelt, ohne bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung zu sein, angegriffen wird. Das Fehlen einer Mindeststrafe für tätliche Angriffe wurde als ungenü-gend bewertet. Beide Probleme würden durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung gelöst.

"Nachdem Bremen in der Vergangenheit zahlreiche Bundesratsinitiativen zum besseren Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften unterstützt hat, freut es mich, dass nun auch die Bundesregierung dieses Anliegen vorantreibt. Wir unterstützen die geplante Änderung des Strafgesetzbuchs. Wer Beamte und Rettungskräfte angreift, die sich im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger in besondere Gefahrensituationen bege-ben, begeht in besonderer Weise Unrecht", betont Justizsenator Martin Günthner.

Zugleich nahm Justizsenator Martin Günthner die vorgeschlagene Gesetzesänderung zum Anlass, die Arbeit im Strafvollzug hervorzuheben und zu würdigen: "Bei der öffentli-chen Diskussion um die Arbeit von Polizei und Rettungskräften findet der Strafvollzug leider nicht immer die Würdigung, die ihm zukommt. Dabei ist gerade die Arbeit mit Strafgefangenen in besonderer Weise emotional und körperlich herausfordernd. Die Möglichkeit eines täglichen Angriffs gehört leider oftmals zum Arbeitsalltag der Bediens-teten. Aus diesem Grund freut es mich besonders, so Martin Günthner, dass die vorge-schlagene Gesetzesänderung auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug einen besseren Schutz bietet. Sie verdienen unseren besonderen Schutz, Respekt und Wertschätzung. Künftig werden alle tätlichen Angriffe bei Diensthandlungen als ein eigenständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen strafbewehrt sein."