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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt neuen Vertrag mit der BSAG bis 2020

16.06.2009

Sozialticket wird zum 01. Januar 2010 eingeführt

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (16.06.2009) die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) mit der Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs für die Jahre 2011 bis 2020 betraut. Dies ist das Ergebnis rund eineinhalbjähriger Kontraktverhandlungen zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Vorstand und Betriebsrat der BSAG sowie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

„Mit dem neuen Kontrakt gelingt es uns, die hohe Qualität und die strategische Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs in Bremen auch für das nächste Jahrzehnt zu sichern. Besonders freut es mich, dass wir den Ausbau des Straßenbahnnetzes zügig vorantreiben können“, so Dr. Reinhard Loske, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, dessen Staatsrat Wolfgang Golasowski die Verhandlungen auf Seiten der Freien Hansestadt Bremen geleitet hatte. Zeitnah stehen die Verlängerungen der Straßenbahn-Linien 1 (Bremen Mahndorf), 4 (Gemeinde Lilienthal) und 8 (Gemeinden Stuhr und Weyhe) an, die im neuen Kontrakt finanziell abgesichert wurden.


Ein Kernpunkt des neuen Kontrakts ist die Steigerung der Fahrgastzahlen der BSAG um 10 Millionen bis ins Jahr 2020. Damit sollen 15 Prozent des CO2-Aufkommens in Bremen im nächsten Jahrzehnt gesenkt werden.


Die Unternehmensverluste der BSAG sollen in der Laufzeit des Kontraktes von 54,7 Mio. Euro im Jahr 2011 auf 40,2 Mio. Euro im Jahr 2020 gesenkt werden. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten der BSAG eine Arbeitsplatzgarantie bis zum 31. Dezember 2020. „Dies ist ein sehr wichtiges und gutes Signal für die rund 2000 Beschäftigten der BSAG. Besonders die Sicherung 100 jährlichen Ausbildungsplätzen ist sehr wichtig für Bremen und das Unternehmen BSAG“, so Senator Dr. Reinhard Loske.


Einführung des Sozialtickets zum 01. Januar 2010


Ebenfalls in der seiner heutigen Sitzung beschloss der Senat die Einführung eines Sozialtickets zur Sicherstellung der Mobilität aller Bevölkerungsschichten zum 1. Januar 2010. Es wird vorerst für die Dauer von zwei Jahren eingeführt. Im Laufe des Jahres 2011 wird entschieden, ob und in welcher Form und zu welchem Preis das Sozialticket fortgeführt werden soll.


Berechtigt zum Erwerb eines Sozialtickets sind die Bezieher von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II) und Bezieher von Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII), inkl. der Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) mit Wohnsitz in der Freien Hansestadt Bremen.


Das Sozialticket gilt als Sondertarif nur für die Verkehrsmittel der BSAG. Es gilt im gesamten Liniennetz der BSAG auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.


Das Sozialticket gilt als Monatsticket für Erwachsene und Jugendliche mit einer durch die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) oder durch ein Sozialzentrum ausgegebenen Berechtigtenkarte für einen Kalendermonat.


Das Sozialticket ist nicht übertragbar. Es bietet nur für Erwachsene die Möglichkeit, Montag bis Freitag ab 19 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztätig einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Kinder zwischen 6 und 15 Jahren kostenlos mitzunehmen.


Der Preis für das Sozialticket für Erwachsene beträgt 29,25 € und für das Sozialticket für Jugendliche 24,50 € pro Monat.