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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Wettbewerbsvorteile sichern – Justizsenator Martin Günthner sieht deutsches Handelsregister durch Vorschläge der EU-Kommission in Gefahr

17.11.2017

Mit einem Schreiben an den Bundesminister des Innern Thomas de Maizière dringt Bremens Justizsenator Martin Günthner auf einen Schutz des deutschen Handelsregisters vor Reformplänen der EU-Kommission. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten zukünftig verpflichtet sein sicherzustellen, dass Registrierungen von Unternehmensgründungen vollständig online abgewickelt werden können. Hiervon erfasst sein könnte auch die Eintragung einzelkaufmännischer Unternehmen und von Personenhandelsgesellschaften in das deutsche Handelsregister. Der entsprechende Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstores – Single Digital Gateway (COM (2017) 256 final) – wird derzeit im Rat der Europäischen Union verhandelt. Die Federführung für Deutschland bei diesem Gesetzgebungsvorhaben liegt beim Bundesministerium des Innern.

„Das Handelsregister ist eine traditionsreiche Einrichtung des deutschen Handelsrechts. Das Handelsregister ist ein vorzügliches Mittel, um die Rechtsverhältnisse von Handelsunternehmen transparent zu machen und so den Schutz des Handelsverkehrs zu gewährleisten. Hierfür müssen die Eintragungen in das Handelsregister zuverlässig, vollständig und lückenlos beurkundet werden. Ich bin in großer Sorge, dass die Verlässlichkeit des deutschen Handelsregisters nicht mehr in dem gewohnt hohen Maße gesichert wäre, wenn sich die Vorstellungen der EU-Kommission durchsetzen und die Unternehmensanmeldung von den Betroffenen vollständig online abgewickelt werden könnte, ohne die Mitwirkung der Notare und Amtsgerichte“, so Justizsenator Martin Günthner.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Das Handelsregister informiert über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse („Tatsachen“) von Kaufleuten und Unternehmen und kann von jedermann eingesehen werden. Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz nach dem Handelsgesetzbuch. Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu Firma, Sitz und Geschäftsanschrift eines Unternehmens, zu seiner Rechtsform, zur Niederlassung und zu Zweigniederlassungen sowie zu deren Anschrift, zum Gegenstand des Unternehmens, zu den vertretungsberechtigten Personen, zum Grund- oder Stammkapital und zu sonstigen Rechtsverhältnissen wie zum Beispiel zu Umwandlungen oder zu Insolvenzverfahren. Die für den Geschäftsverkehr bedeutsamen Verhältnisse eines Unternehmens müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Um Geschäftspartner vor Irrtümern zu schützen, erfolgt die Anmeldung solcher Tatsachen beim Amtsgericht und bedarf der notariellen Beglaubigung. Ohne eine Beglaubigung entfallen wichtige Identifizierungs- und Rechtmäßigkeitskontrollen. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission sieht öffentlich beglaubigte Eintragungen bei der Registrierung von Unternehmensgründungen indes nicht vor.

„Fraglos muss auch das Handelsregister mit der Zeit gehen und sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Daher sieht das Handelsgesetzbuch ja bereits seit 2007 die elektronische Registerführung und elektronische Anmeldeverfahren vor. Diese Entwicklung muss weiter vorangetrieben werden, auch damit das deutsche Handelsrecht im internationalen Vergleich konkurrenzfähig bleibt. Dies darf aber nicht auf Kosten der Verlässlichkeit des Handelsregisters geschehen, denn gerade sie ist einer der Wettbewerbsvorteile des Handelsstandortes Deutschland. Die Freie Hansestadt Bremen ist einer der bedeutendsten und traditionsreichsten deutschen Handelsstandorte. Ich setze mich daher nachdrücklich dafür ein, dass das Handelsregister durch die Vorschläge der EU-Kommission nicht in Gefahr gerät“, so der Justizsenator weiter.

Bereits am 7. Juli 2017 hatte der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, im weiteren Verlauf der Beratungen über den Verordnungsvorschlag darauf hinzuwirken, dass dieser nicht die Anmeldung zum Handelsregister erfasst. Mit seinem Schreiben an den Bundesminister des Inneren greift Justizsenator Martin Günthner diese Initiative auf und wirbt eindringlich für den Erhalt des Anmeldeverfahrens zum Handelsregister in seiner jetzigen Form.