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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Höherer Anwärterbezüge für den Justizvollzug

Justizsenator Günthner: „Ein starkes Signal an unsere Bediensteten“

25.09.2018

Den Auszubildenden des Justizvollzuges wird zukünftig ein deutlich erhöhter Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Pro Auszubildenden und Jahr entspricht dies einem Verdienstgewinn von 2.720 Euro. Der bisherige Anwärtersonderzuschlag lag bei 50 Prozent des Anwärtergrundbetrages.

„Die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen der Justiz sind das Fundament unseres Rechtsstaates. Eine ganz zentrale Rolle kommt dabei den Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzuges zu. Sie schützen die Allgemeinheit und wirken aktiv daran mit, die Gefangenen auf ein Leben ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung vorzubereiten. Dabei sieht der Justizvollzug sich mit steigenden Gefangenenzahlen, einer zunehmenden Zahl psychisch auffälliger Gefangener und der Gruppe der extremistischen Gefangenen neuen Herausforderungen gegenüber. Für ihren täglichen Einsatz gebührt den Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug daher besonderer Dank und Anerkennung“, kommentiert Justizsenator Martin Günthner.

Anwärtersonderzuschläge werden gezahlt, um einen Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern entgegenzuwirken. Gemeinsam mit dem Anwärtergrundbetrag sind sie Teil der Anwärterbezüge. In den vergangenen Jahren war die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die die Formalqualifikation für den Allgemeinen Vollzugsdienst erfüllen, von 245 in 2015 auf 192 in 2018 gesunken.

„Die Gewinnung von Nachwuchs und Fachkräften ist von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, eine leistungsfähige Justiz zu gewährleisten. Ohne eine gute personelle und sachliche Ausstattung wird es uns angesichts der geringer werdenden Zahl von Schulabgängern und in Zeiten eines starken Arbeitsmarktes nicht gelingen, junge Menschen mit ihrem Talent, Engagement und Fähigkeiten für den Justizvollzug zu begeistern. Mit der Erhöhung des Anwärtersonderzuschlags setzen wir hier genau das richtige Zeichen, unterstreichen die Bedeutung des qualifizierten Nachwuchses für den Justizvollzug und senden ein starkes Signal an unsere Bediensteten“, so Martin Günthner.

Das Bremer Justizressort plant, die Zahl der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes perspektivisch von derzeit etwa 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf 260 zu erhöhen. Die nächsten Ausbildungsstellen werden im Herbst dieses Jahres ausgeschrieben, Ausbildungsbeginn wird dann der Herbst 2019 sein.

Hierzu erklärt der Justizsenator: „Im Bremer Justizvollzug haben wir mit der Ausweitung des Personals bereits begonnen. Absehbar wollen wir den allgemeinen Vollzugsdienst auf 260 Kolleginnen und Kollegen weiter ausbauen. Die Kolleginnen und Kollegen stellen sich ebenso wie die Polizei der sich wandelnden Sicherheitslage, gewährleisten an zentraler Stelle die Sicherheit unseres Gemeinwesens und helfen dabei mit, Menschen mit oftmals vielfachen Brüchen in ihrem Leben eine neue Perspektive aufzuzeigen. Ich begrüße die Erhöhung der Anwärterbezüge im Justizvollzug daher sehr und freue mich, dass damit die Bedeutung des Justizvollzuges für unser Gemeinwesen zutreffend erkannt wird.“

Die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes betreuen und beaufsichtigen die Gefangene nicht nur, sondern beraten und begleiten diese auch. Sie wirken an der Vollzugsplanung der einzelnen Gefangenen mit.

Informationen zur Ausbildung im Justizvollzug finden sich auf der Ausbildungsseite der Freien Hansestadt Bremen unter:

www.ausbildung.bremen.de/ausbildungsbereiche/justizvollzug-1474

sowie auf der Karriereseite der Justizvollzugsanstalt Bremen unter:

www.jva.bremen.de/karriere-1469