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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen – Arbeits-und Sozialminister beschließen Bremer Initiative

06.12.2018

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK, 05. und 06.12.2018) unterstützt den Bremer Vorschlag für eine präzisere Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Rechtsanspruches von Menschen mit Behinderungen auf eine Arbeitsassistenz.
Arbeitsassistenzen für schwerbehinderte Menschen werden generell von den jeweiligen Integrationsämtern – im Land Bremen ist dies das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) – aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Dabei geht es um die Hilfestellung bei der Arbeitsausführung, die Kernaufgabe der Arbeit selbst ist davon nicht umfasst. Beispiele sind etwa eine Vorlesekraft für einen blinden Menschen oder ein Gebärdensprachdolmetscher bei dauerhaftem Bedarf.

Die gesetzliche Ausgestaltung dieser Leistung ist so allgemein gehalten, dass der Gesetzgeber bereits bei Schaffung des Rechtsanspruchs im Jahr 2000 eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen hat. Über eine Rechtsverordnung des Bundes soll – so der Wille des Gesetzgebers – das „Nähere über die Voraussetzungen des Anspruchs“ sowie „über die Höhe, Dauer und Ausführung der Leistungen“ geregelt werden“.

Damals bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass vor einem Verordnungserlass zunächst die Erfahrungen der Praxis mit dem neuen Instrument abgewartet werden sollte. Nun sind jedoch 18 Jahre vergangen, die Erfahrungen sind vielfältig, bis hin zu divergierenden Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte. Gleichwohl gibt es nach wie vor keine Rechtsverordnung.

Das soll sich nach aktueller Beschlusslage der ASMK nun ändern. Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dazu: „Ohne eine klare Rechtsverordnung besteht keine hinreichende Rechtssicherheit und seit dem Jahr 2000 haben wir stattdessen eine uneinheitliche Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte. Ein Zustand, der die Betroffenen stark belastet und unnötig Ressourcen in den Ämtern und Gerichten bindet. Mit dem positiven Votum der Arbeits- und Sozialministerkonferenz erwarten wir nun eine schnelle Umsetzung durch den Bund.“

Mit dem Beschluss fordert die ASMK das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun auf, zeitnah einen Verordnungsentwurf zu erarbeiten, diesen mit den Ländern abzustimmen und das Erlassverfahren im Jahr 2019 in die Wege zu leiten.