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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bremen setzt sich für praxisgerechte Kriterien für den Zugang von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zu Leistungen der Jobcenter ein

Von der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister:

06.12.2018

Im Rahmen der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (05.-06.12.2018) in Münster konnten auf Initiative des Landes Bremen die Weichen für eine klare Definition der Arbeitnehmereigenschaft bei einem SGB II-Leistungsbezug von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gestellt werden.

Die Entscheidung, ob freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben, bereitet in vielen Fällen noch immer Schwierigkeiten. Zentral ist die Frage, ob die antragstellende Person so eng mit dem deutschen Arbeitsmarkt verbunden ist, dass ein Arbeitnehmerstatus vorliegt.

Ein Arbeitnehmerstatus bedeutet nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger als Selbständige oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen, die nicht so geringfügig ist, so „dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt“. Zu dieser unbestimmten Definition von Geringfügigkeit gibt es sehr unterschiedliche Beurteilungen durch die nationalen Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten. Einige sehen die Grenze bei einem Einkommen von 122 Euro im Monat, andere fordern ein monatliches Entgelt von 300 Euro. Auch bei den zu erbringenden Arbeitsstunden gibt es abweichende Anforderungen.

Um mehr Rechtssicherheit und Einheitlichkeit für die Entscheidungen der Jobcenter zu erreichen, hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen auf Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder einen Antrag eingebracht. Die Regierung wird darin aufgefordert, unter Beachtung der europäischen und deutschen Rechtsprechung endlich eine praxisgerechte Definition des Arbeitnehmerstatus für den Bezug von Sozialleistungen durch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zu schaffen.

„Wir brauchen endlich eine klare und praxistaugliche Regelung des Leistungszuganges für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Diese rechtlich sehr komplexe und wichtige Entscheidung soll nicht länger auf den Schultern der Mitarbeitenden der Jobcenter abgeladen werden. Mit der Bremer Initiative wollen wir mehr Rechtssicherheit für die Jobcenter und für die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger schaffen“, so Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. „Die klare Definition des Status ist aber auch ein weiterer Baustein bei der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch“, so Günthner weiter.