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Wahlen am 26. Mai 2019 im Land Bremen: Nur wer wählt, kann mitentscheiden!

22.05.2019

Der kommende Super-Wahlsonntag verlangt den Wahlberechtigten im Land Bremen einiges ab: Abgestimmt wird über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, die Bremische Bürgerschaft und die Kommunalparlamente, in der Stadt Bremen findet zusätzlich ein Volksentscheid statt. Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors ruft alle Wahlberechtigten im Land Bremen auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen, denn: „Nur wer wählt, kann mitentscheiden!“ Gleichzeitig bittet er um Verständnis, falls es im Wahllokal zu Wartezeiten kommt. Bei drei bzw. vier Wahlen und Abstimmungen dauert die Stimmabgabe einfach länger.

Rund 472.000 Wahlberechtigte in Bremen und Bremerhaven können am 26. Mai über die 96 Abgeordneten mitentscheiden, die aus Deutschland in das Europäische Parlament entsendet werden. An diesem Tag wählen noch 20 weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In sieben Ländern (Niederlande, Vereinigtes Königreich, Irland, Tschechien Lettland, Malta und Slowakei) wird bereits am Donnerstag, Freitag oder Samstag gewählt. Europaweit werden zunächst 751 Abgeordnete bestimmt, nach Inkrafttreten des Brexits würde das Parlament auf 705 Abgeordnete verkleinert werden. Auf dem Bremer Stimmzettel werden 40 Parteien zur Wahl stehen.

Zudem sind 478.000 Wahlberechtigte in Bremerhaven und Bremen am kommenden Sonntag aufgerufen, ein neues Landesparlament zu wählen. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Land Bremen hat.

In der Stadt Bremen sind zusätzlich rund 27.000 Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sogenannte „Unionsbürgerinnen und -Unionsbürger“, zur Bürgerschaftswahl wahlberechtigt. Ihre Stimme wird allerdings nur für die Zusammensetzung der Stadtbürgerschaft gezählt.

Außerdem finden am selben Tag Kommunalwahlen statt: In Bremen werden die Mitglieder der 22 Orts- und Stadtteilbeiräte und in der Stadt Bremerhaven die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Zu den Kommunalwahlen sind in Bremen und Bremerhaven rund 512.000 Deutsche und Unionsbürger wahlberechtigt.

Für die Wahl der Bürgerschaft erhalten die deutschen Wählerinnen und Wähler ein weißes Stimmzettelheft, die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Wahlbereich Bremen ein grünes Stimmzettelheft. Für die Beirätewahl in Bremen und für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven gibt es für alle Wahlberechtigten ein gelbes Stimmzettelheft. Die Wählerinnen und Wähler können sowohl bei der Bürgerschaftswahl als auch bei der Kommunalwahl jeweils bis zu fünf Stimmen abgeben. Diese können beliebig auf Parteien, Wählervereinigungen und/oder auf Personen verteilt werden. Zudem können bei der Wahl der Beiräte und bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber gewählt werden.

In der Stadt Bremen findet am 26. Mai zudem der Volksentscheid über die zukünftige Nutzung des Rennbahngeländes im Bremer Osten statt – hier sind ebenfalls Deutsche sowie Unionsbürger abstimmungsberechtigt.

Die Wahlämter der Städte Bremen und Bremerhaven haben alles getan, um die Wahllokale auf den Super-Wahltag vorzubereiten und einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Der Landeswahlleiter empfiehlt den Wählerinnen und Wählern, für den Urnengang ausreichend Zeit einzuplanen. Auch Wartezeiten können nicht ganz ausgeschlossen werden, weil die Stimmabgabe diesmal mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Am Wahlsonntag werden dann ab 18 Uhr auf www.wahlen.bremen.de die ersten Ergebnisse aus den laufenden Auszählungen der Europa- und Bürgerschaftswahl aus Bremen und Bremerhaven gezeigt. Zu den präsentierten Zahlen, die fortlaufend aktualisiert werden, gibt es jeweils ein Zwischenergebnis mit den bis dahin ausgezählten Stimmen sowie einer vorläufigen Sitzverteilung.

Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle der Wahlleiter
Dr. Evelyn Temme
Telefon: (0421) 361 41 59
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de