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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Quante-Brandt zum Urteil zum Töten männlicher Küken

13.06.2019

Bremens Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz fordert ein zeitnahes gesetzliches Verbot der Tötung männlicher Küken. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte heute (Donnerstag, 13. Juni 2019) geurteilt, dass das Töten männlicher Küken übergangsweise erlaubt ist.
Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Senatorin Quante-Brandt verwies darauf, dass es auch jetzt schon alternative Verfahren gebe, wie zum Beispiel die Geschlechtsbestimmung im Brutei. Eine andere Möglichkeit bieten die sogenannten Bruderhähne (Mast männlicher Küken aus Legelinien) und Zweinutzungshühner (die sowohl Eier legen als auch Fleisch ansetzen). Die Entwicklung dieser Methoden werde von der Bundesregierung finanziell unterstützt.

„Ich fordere die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die alternativen Methoden energischer vorangetrieben werden“, so Senatorin Quante-Brandt. In einer Übergangszeit soll nun Klarheit geschaffen werden. „Wir brauchen dringend ein gesetzliches Verbot der Tötung männlicher Küken.“

Ansprechpartnerin für die Medien:
Christina Selzer, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft Gesundheit und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: christina.selzer@gesundheit.bremen.de