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Amerikanische Faulbrut der Bienen: Sperrbezirk bleibt vorerst bestehen

02.10.2019

Sperrbezirk bleibt bestehen
Der Sperrbezirk, der in Bremen wegen der amerikanischen Faulbrut der Bienen ausgerufen wurde, bleibt vorerst noch bestehen. Das teilte der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) mit. Der Sperrbezirk war eingerichtet werden, weil im Juni 2019 der Ausbruch der amerikanischen Faulbrut in Bremen in zwei Beständen festgestellt wurde. Er umfasst die Stadtteile Östliche Vorstadt, Neustadt, Mitte, Schwachhausen, Vahr, Obervieland sowie die Hemelinger Ortsteile Hastedt und Sebaldsbrück.
Aufruf an Imkerinnen und Imker
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) ruft alle Bremer Imker mit Standorten außerhalb des Sperrbezirkes auf, Futterkranzproben zu nehmen und untersuchen zu lassen. Auf der Internetseite www.lmtvet.bremen.de können ein Begleitschein und eine Anleitung zur Probenahme abgerufen werden. Proben, die ordnungsgemäß entnommen und bei denen der Probenbegleitschein ausgefüllt wurde, werden unentgeltlich untersucht. Die Proben können auch über die Imkervereine eingesendet werden.
Ferner gilt auch weiterhin der Aufruf, dass alle Imker, die bislang ihre Bienen noch nicht beim LMTVet angemeldet haben oder beabsichtigen, sich Bienen zuzulegen, dies dem Veterinärdienst melden müssen. Ein entsprechendes Formblatt finden Sie ebenfalls auf der Seite des LMTVet.
Ergebnisse der Untersuchungen
Seit Einrichtung des Sperrbezirks haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LMTVet alle bekannten Bienenstände sowohl klinisch untersucht als auch Proben entnommen, um sie auf Faulbrut zu untersuchen. Insgesamt wurden 454 Proben entnommen und zur Untersuchung ins Bieneninstitut Celle gesendet.
Bei einem Bestand wurde die amerikanische Faulbrut festgestellt. Hier mussten alle Bienen abgetötet werden. In einem weiteren Bestand, der schon vorher eine hohe Sporenbelastung aufwies, wurden die Bienen ebenfalls getötet, da andere Sanierungsmaßnahmen keinen Erfolg hatten.
Ob der Sperrbezirk wieder verkleinert werden kann, hängt jetzt von weiteren Untersuchungen ab, die zwischen Oktober 2019 und Februar 2020 stattfinden. Bis dahin gilt, dass alle Bienenbestände an ihren Standorten verbleiben müssen und nur mit amtlicher Genehmigung innerhalb des Sperrbezirks versetzt werden dürfen. Bienenvölker dürfen von außerhalb nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
https://www.lmtvet.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen84.c.11158.de

Ansprechpartnerin für die Medien ist Christina Selzer, Tel. 0421/ 361-2082