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Der Senator für Inneres und Sport

Außerhaus-Verkauf von Alkohol im Viertel, rund um die Schlachte und in Bahnhofsnähe an Wochenenden ab 22 Uhr untersagt

Innensenator Ulrich Mäurer: „Wir müssen handeln.“ / Bußgelder zwischen 300 und 2.000 Euro

16.06.2020

Am vergangenen Wochenende (12. bis 14. Juni) kam es im Stadtgebiet erneut zu zahlreichen Verstößen gegen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen. Insbesondere entlang der Schlachte, des Osterdeichs und an der Sielwallkreuzung versammelten sich in den späten Abend- und Nachtstunden große Menschengruppen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer zog daraus Konsequenzen und erließ in Abstimmung mit dem Senat eine neue Allgemeinverfügung, die ab kommenden Freitag (19.06.2020) gültig sein soll und die er heute Mittag auf der Senatspressekonferenz vorstellte.

Demnach wird der Außerhaus-Verkauf von alkoholischen Getränken nach 22 Uhr an Wochenenden und vor gesetzlichen Feiertagen in bestimmten Bereichen untersagt. Das gilt für die Gastronomie, Supermärkte, Kioske und Imbisse gleichermaßen. Mäurer: „Je mehr Alkohol im Spiel ist, desto schneller werden die besten Vorsätze vergessen. Hunderte von Heranwachsenden und jungen Erwachsenen scheinen an bestimmten Hotspots am Wochenende jedes Bewusstsein für die aktuelle Pandemiesituation zu vergessen.“

So hätten nicht nur die Polizei, sondern auch Gastronomen von Feierszenen auf Bürgersteigen und Straßen berichtet. Mäurer: „Die Sorglosigkeit wurde mit später Stunde und unter steigendem Alkoholeinfluss immer größer. Es reicht nicht mehr, allein an die Vernunft und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren. Wir müssen handeln.“ Die Allgemeinverfügung umfasst die Gebiete Viertel, den Bahnhofsbereich sowie entlang der Schlachte und des Osterdeichs. Die Polizei wird lageangepasst an den Hotspots präsent sein, mit Lautsprecheransagen auf die Infektionsgefahr hinweisen und ggfs. Platzverweise erteilen. Wer gegen die neue Allgemeinverfügung verstößt, riskiert ein Bußgeld von 300 bis 2.000 Euro.

Am heutigen Dienstag hatten sich zudem Vertreterinnen und Vertreter des Gaststättenverbandes Dehoga und der Viertel-Gastronomen, der Wirtschaftsbehörde sowie des Ordnungsamtes mit dem Staatsrat der Innenbehörde, Olaf Bull, getroffen, um das weitere Verfahren zu erörtern. Die Ergebnisse dieses Treffens flossen in die Entscheidung der Innenbehörde mit ein.

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Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de