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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Stadtgemeinde Bremen verzichtet auf Kita-Beiträge

Beitragserlass für die Monate Januar bis einschließlich März 2021

09.02.2021

Auf Vorschlag der Senatorin für Kinder und Bildung hat der Bremer Senat heute (9. Februar 2021) beschlossen, auf die Erhebung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung (inklusive Einrichtungen bei Elternvereinen, Kindertagespflege sowie Horte), inklusive Mittagessen für den Zeitraum Januar bis einschließlich März 2021 zu verzichten. Gleiches gilt für die pauschalen Beiträge für das Mittagessen von Schulkindern in Ganztagsschulen. Eltern müssen für den Erlass keine Anträge stellen. Des Weiteren wurde das Ressort beauftragt, im März gemeinsam mit dem Finanzressort zu prüfen, ob und in welchem Umfang weitere Beitragserlasse bzw. -erstattungen erforderlich sind.

"In Kitas war der Betrieb eingeschränkt. Die Belastung für Eltern sind groß, der Anspruch an die Flexibilität der Betreuungsmöglichkeiten zu Hause ist riesig. Deshalb werden die Beiträge für die Monate Januar, Februar und März Beiträge erstattet, beziehungsweise nicht eingezogen.", erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.

Für den Zeitraum Januar bis einschließlich März 2021 entstehen Kosten für die nicht eingenommenen Beiträge in Höhe von rund 2.93 Millionen Euro.

Insgesamt sei die Situation für Familien schwierig. Bogedan setze auf die Solidarität zwischen den Eltern untereinander, aber auch auf das Verständnis von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Für Kita-Beschäftigte sei die Situation in der Pandemie ebenfalls sehr belastend. "Ich kann nur immer wieder betonen, dass Testmöglichkeiten bestehen. Neben der seit Monaten bestehenden regulären Anlaufstelle Corona-Walk-In (MVZ), werden zurzeit allen Kita-Beschäftigten direkt vor Ort oder in den Regionen der Stadt Bremen Testungen angeboten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird für alle Erwachsenen in Kitas empfohlen – mit Ausnahme in der ausschließlichen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren, Luftreiniger können auf Antrag von den Trägern angeschafft werden, wenn regelmäßiges Lüften schwierig ist. Kosten für die Schutzmaßnahmen werden übernommen. Die Träger müssen den Bedarf aber melden", so Bogedan.

Weitere Informationen:
bildung.bremen.de/corona

Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853,
E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de