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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat beschließt Kurzfristmaßnahmen für die Stadtteilzentren – auch Terminshopping kommt

02.03.2021

In seiner heutigen Sitzung am Dienstag, 2. März, hat der Senat Maßnahmen beschlossen, die die Attraktivität der Stadtteilzentren nach einem Ende des Lockdowns erhöhen. Ebenso wurde beschlossen, in die Corona-Verordnung die Möglichkeit des Terminshoppings für den Einzelhandel aufzunehmen.

Im "Aktionsprogramm Aufenthalts- und Erlebnisqualität Stadtteilzentren 2021 zur Unterstützung des Handels und der Gastronomie bei den Folgen der Corona-Pandemie" – kurz "Aktionsprogramm Stadtteilzentren" – sind knapp 50 Maßnahmen geplant. Damit soll in den Stadtteilzentren Vegesack, Viertel, Blumenthal, Burglesum, Findorff, Gröpelingen, Horn-Lehe, Neustadt, Osterholz, Walle, Woltmershausen und Hemelingen die Aufenthaltsqualität erhöht, Attraktivität durch Nutzungsvielfalt gesteigert, das Marketing verstärkt sowie die Erreichbarkeit und die Digitalisierung ausgeweitet werden. Durch mehr Nutzungsvielfalt sollen die Stadtteilzentren zudem attraktiver für die Bewohnerinnen und Bewohner werden.

Ziel ist es, die Bremerinnen und Bremer für ihre Stadtteilzentren zu begeistern, sobald die Ladentüren wieder geöffnet werden dürfen. Das Maßnahmenvolumen beträgt rund 1,2 Millionen Euro. Die Aktionen werden durch die verschiedenen Stadtteilmarketinginitiativen umgesetzt. Maßnahmen für die Stadtteilzentren Vahr und Huchting sind nicht vorgesehen, da sie sich durch ihre privat geführten Einkaufszentren definieren und über professionelle Centermanagements verfügen.

Beschlossen hat der Senat am Dienstag auch das Terminshopping. Beim sogenannten "Date & Collect" dürfen Kundinnen und Kunden Einzelhandelsgeschäfte nach vorheriger Vereinbarung eines Termins für eine Beratung oder einen Kauf betreten. Dabei muss unter anderem die 1:1-Regel beachtet werden: Die Kundengruppe darf im Sinne der Corona-Verordnung aus maximal einem Haushalt bestehen und wird von der Verkaufsberaterin oder dem Verkaufsberater die ganze Zeit über begleitet. Es dürfen so viele Kundengruppen das Geschäft betreten wie Verkaufsberaterinnen und -berater vorhanden sind. Hierbei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln und die damit verbundene Maximalanzahl von Kundinnen und Kunden im Geschäft beachtet werden. Auch eine Namensliste zur Nachverfolgung muss geführt werden.

"Mit den heutigen Beschlüssen haben wir einen großen Schritt in Richtung Stadtteilzentren gemacht", so Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt. "Mit dem 'Aktionsprogramm Stadtteilzentren' können wir pünktlich zum Frühjahrsbeginn ganz neue Räume in den Quartieren wiederbeleben und diese mit Aktionen bespielen. Auch leerstehenden Handelsflächen werden wir neues Leben einhauchen. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, wie wichtig die Stadtteilzentren sind, sowohl als Einkaufsort als auch als soziales Zentrum. Den Unternehmen in den Quartieren, die bei Digitalisierungsfragen Rat suchen, eröffnen wir weitere Beratungsmöglichkeiten durch unsere Digitallotsen. Und mit 'Date & Collect' dürfen die Geschäfte zumindest mit Voranmeldung wieder für Kundinnen und Kunden öffnen. Hiervon werden vor allem die kleineren Geschäfte in den Stadtteilzentren profitieren", so die Senatorin abschließend.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de