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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

04.03.2021

Am morgigen Freitag, 5. März 2021, kommt der Bundesrat zu seiner 1001. Sitzung zusammen. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.

Abschließend wird das Plenum unter anderem über Bundestagsbeschlüsse zur Einführung einer Bürger-Identifikationsnummer, zum Aufbau von Infrastruktur für Elektromobilität, zur Änderung von Familiennamen und Vornamen, für eine bessere Bekämpfung von Geldwäsche und über Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren beraten.

Im Mittelpunkt stehen einmal mehr Gesetzesvorlagen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie: Das so genannte Sozialschutz-Paket III beinhaltet unter anderem die Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung, eine Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und die Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Der Bundesrat stimmt auch über das 3. Corona-Steuerhilfepaket ab: Das Gesetz sieht Steuerentlastungen für Familien, Gaststätten sowie Unternehmen und Selbstständige vor. So erhalten, wie schon im vergangenen Jahr, Familien einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Bremen begrüßt diese Maßnahmen, möchte aber zusammen mit Berlin in einer Protokollerklärung wie schon im Mai vorigen Jahres darauf hinweisen, dass solche Einmalzahlungen für Familien und Menschen in der Grundsicherung durch einen monatlichen Zuschlag ergänzt werden sollten.

Aus Bremer Sicht hervorzuheben sind TOP 14a und 14b mit Entschließungsanträgen aus Berlin zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bzw. zur Verabschiedung der 5. EU Antidiskriminierungsrichtlinie, denen Bremen beitreten möchte.

Die Initiative zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) will den Schutz vor Diskriminierung auf Bundesebene fortentwickeln. Entsprechend soll die Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag gebeten werden, eine Novellierung des AGG vorzunehmen. Berlin und Bremen bemängeln, dass das im August 2006 in Kraft getretene AGG keinen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen sicherstelle und insbesondere die Rechtsmobilisierung nur begrenzt wirksam sei. Zudem veränderten sich gesellschaftliche Ausgrenzungsrealitäten fortwährend und eine verantwortliche Antidiskriminierungspolitik habe hierauf auch mittels entsprechender rechtlicher Weiterentwicklungen zu reagieren.

In der Entschließung zur EU Antidiskriminierungsrichtlinie (TOP 14b) wird das Engagement der Europäischen Union im Bereich des Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrechts begrüßt. Die geltenden vier Antidiskriminierungsrichtlinien stellten jedoch keinen umfassenden Diskriminierungsschutz in den Mitgliedstaaten sicher und müssten deshalb durch die Verabschiedung der sog. 5. EU Antidiskriminierungsrichtlinie vervollständigt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert sich dafür im europäischen Kontext einzusetzen.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1001/tagesordnung-1001.html?nn=4352766

Ansprechpartner für die Medien:
Der Bevollmächtigte beim Bund, Pressereferent: Veit Swoboda, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de