Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter nur noch mit Unfall-Unterstützungsfonds

Der Senator für Inneres und Sport | Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter nur noch mit Unfall-Unterstützungsfonds

Innensenator Ulrich Mäurer: "Fonds ist bundesweit einzigartig und stärkt Rechte mobilitätseingeschränkter Personen"

06.05.2021

Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Anbieter in Bremen. Die zweijährige Verlängerung ist das Ergebnis enger Verhandlungen zwischen Ordnungsamt, Senator für Inneres, Mobilitätsressort und den beiden Anbietern "Voi" und "Tier". Zu der Einigung gehört insbesondere die Verpflichtung der Anbieter, einen Fonds einzurichten, der im Fall von Unfällen von mobilitätseingeschränkten Personen durch verkehrswidrig abgestellte E-Roller eine Unterstützung bereitstellen soll.

"Dieser Fonds umfasst 100.000 Euro pro Jahr je Anbieter und ist einzigartig im gesamten Bundesgebiet," erklärt Innensenator Ulrich Mäurer. Es gab bereits in mehreren Städten die Forderung nach einer Haftung der Anbieter für Schäden, die aber im Bundesrecht bislang nicht geregelt ist. "Um diese Lücke zumindest in Bremen ein Stück weit zu schließen, haben wir einen Unterstützungsfonds durch die Anbieter in der neuen Sondernutzungserlaubnis geregelt. Damit werden die Rechte schwerbehinderter Menschen gestärkt sowie die von Kindern und anderen schutzbedürftigen Menschen im Straßenverkehr." Gemeinsam mit dem Mobilitätsressort wird sich das Innenressort weiter gemeinsam für eine Halterhaftung im Bund einsetzen.

Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, ergänzt: "Zusätzlich hoffe ich sehr, dass die teils chaotisch abgestellten Roller in der Stadt der Vergangenheit angehören, weil künftig Nutzerinnen und Nutzer Fotos von den abgestellten Fahrzeugen machen müssen. Die neuen Sondernutzungsgenehmigungen sind ein richtiger Schritt nach vorne."

Informationen zu den Voraussetzungen und der Verfahrensweise sind ab sofort auf der Homepage des Innenressorts zu finden unter www.inneres.bremen.de sowie per Mail an ordnungsrecht@inneres.bremen.de anzufragen.

Weitere Regelungen der auf zwei Jahre befristeten Sondernutzungserlaubnisse betreffen unter anderem den notwendigen Zustand der E-Scooter, die Wartung der Fahrzeuge, das Aufstellen und Umstellen der Fahrzeuge, Verbotszonen, Informationspflichten für Nutzende, die Erreichbarkeit über bestimmte Kommunikationskanäle und Fristen für etwaige Umverteilungen im Stadtgebiet. Ein weiterer Regelungsgegenstand ist die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de