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Senatskanzlei

Bovenschulte: Bei Lockerungen Augenmaß wahren

06.05.2021

Seit drei Wochen gehen die Corona-Inzidenzen im Land Bremen zurück. Gleichzeitig nimmt das Tempo der Impfungen in den Impfzentren des Landes und bei den niedergelassenen Praxen zu. Vor diesem Hintergrund hat der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andras Bovenschulte, am heutigen 6. Mai 2021 eine Regierungserklärung zu den jüngsten Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes abgegeben.

Für Lockerungen der allgemeinen Corona-Beschränkungen könnte es demnächst Spielräume geben, wenn die Inzidenzen weiterhin wie seit etwa drei Wochen zurück gehen. Vom morgigen Freitag ab ist beispielsweise wieder das Terminshopping in Bremen und Bremerhaven zulässig. Für die weiteren Schritte warnte Bovenschulte jedoch vor Übermut: "Wir dürfen nicht riskieren, dass wir nach den Lockerungen sofort wieder die Notbremse ziehen müssen."

Sollte die Inzidenz möglicherweise schon in der kommenden Woche wieder unter den Wert von 100 fallen, greift in Bremen wieder Landesrecht statt der Bundesnotbremse. Dann könnten sich erste Öffnungsperspektiven für den Sport, die Kultur und die Außengastronomie ergeben. Ein Orientierungspunkt würden dabei wegen der Einbettung Bremen und Bremerhavens in das niedersächsische Umland selbstverständlich auch die niedersächsischen Regeln sein.

Daneben setze das Land Bremen aber auch seine eigenen Regeln fest. So etwa diese Woche mit der echten Testpflicht am Arbeitsplatz. Nachdem die anderen Länder da nicht mitziehen wollte, habe der Senat sie für Bremerhaven und Bremen beschlossen. Die verpflichtet die Beschäftigten verpflichtet, die ihnen von den Arbeitgebern angebotenen Corona-Selbsttests nicht nur anzunehmen, sondern auch vorzunehmen. Auf Bundesebene sei diese Vorschrift leider nicht durchzusetzen gewesen, so Bovenschulte.

Daher habe das Land Bremen es nun übernommen: "Übrigens im Einvernehmen nicht nur mit dem DGB, sondern auch mit den Unternehmensverbänden im Land Bremen," hob Bovenschulte hervor. Dies könne ein ganz wesentlicher Baustein in der Pandemie-Bekämpfung sein, weil so viele Infektionsketten durchbrochen werden könnte. An den Schulen im Land Bremen wurde und wird aus genau diesem Grund schon seit Wochen während der Phasen mit Präsenz- oder Wechselunterricht mit der Testpflicht für die Lehrkräfte wie auch die Schülerinnen und Schüler gearbeitet. Bovenschulte: "Und was wir von Schulkindern zwei Mal die Woche verlangen, das kann für Erwachsene ja wohl kaum eine Zumutung sein."

In der Regierungserklärung kündigte Bovenschulte daneben an, dass der Senat sich am morgigen Freitag, 7. Mai 2021, im Bundesrat bei der Abstimmung über die Vorlage der Bundesregierung zu Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind und solche, die eine Infektion hinter sich haben, enthalten wird. Das hat der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte heute (6. Mai) in seiner Regierungserklärung in der Bremischen Bürgerschaft angekündigt. Zur Begründung sagte Bovenschulte: "Ich fürchte, dass die Akzeptanz für die sinnvolle und notwendige Reihenfolge beim Impfen - Alte und Kranke zuerst - zusammenbricht, wenn wir mit dem Impfschutz zugleich auch Freiheitsrechte verteilen. Ich fürchte, dass wir etliche Menschen auf diesem Weg nicht mitnehmen werden."

Die Ausgangsbeschränkungen seien weiterhin kritisch zu sehen, solange nicht alle milderen Mittel eingesetzt werden, um die Ausbreitung des Virus' erfolgreich einzuschränken.

Hinweis:
Die gesamte Regierungserklärung von Bürgermeister Andreas Bovenschulte hier (pdf, 200.1 KB) als Download im Wortlaut.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de