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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Regelungen der neuen Corona-Verordnung in Bezug auf den Sport

20.05.2021

Mit dem Inkrafttreten der 26. Corona-Verordnung am morgigen Freitag, 21. Mai 2021, gelten auch für die Nutzung von Sportanlagen neue Regeln. Eine zusammenfassende Darstellung hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute gemeinsam mit dem Sportamt vorgelegt. Wegen vielfacher Nachfragen aus dem Sport betonte sie: "Auch, wenn Genesene und Geimpfte nach Bundesrecht die gleichen Freiheiten genießen wie Getestete, gilt das umgekehrt nicht. Es haben also Getestete nicht dieselben Freiheiten wie Genesene und Geimpfte." Hintergrund für die weiterreichenden Freiheiten sei, dass die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch Genesene und Geimpfte vom Robert-Koch Institut um ein Vielfaches geringer eingeschätzt werde als die Übertragung nach einem negativen Test.

Generell gilt in Bremen ab morgen immer noch: Sporthallen bleiben geschlossen, aber es gibt inzwischen eine Reihe von Ausnahmen. Die Ausnahmen gelten für folgende Fälle (alle Hallennutzungen müssen beim Sporthallenmanagement angemeldet werden):

  • Schul- und Kitasport im Rahmen des Präsenzbetriebs (nicht in der Notbetreuung)
  • Berufssport
  • ärztlich verordneter Rehasport mit bis zu zehn Personen mit jeweils zwei Metern Abstand, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Kaderathletinnen und -athleten mit Ausnahmegenehmigung
  • Individualsport, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Gruppen geimpfter beziehungsweise genesener Personen ohne weitere Beschränkungen

Auch Außensportanlagen bleiben prinzipiell geschlossen, aber auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen:

  • Schul- und Kitasport im Präsenzbetrieb
  • Berufssport
  • Kaderathletinnen und -athleten mit Ausnahmegenehmigung
  • Gruppen von zehn Personen (Erwachsene), auch in Kontaktsportarten, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Gruppen von bis zu 20 Kindern (das Höchstalter ist 18 Jahre) und bis zu zwei Trainerinnen und Trainer. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Gruppen von geimpften und genesenen Personen ohne weitere Beschränkungen

Als Besonderheit gelten angemeldete Sport-Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen. Senatorin Stahmann: "Es muss sich hier um eine Einzelveranstaltung handeln, nicht um regelmäßige Trainings- oder Übungseinheiten."

Darüber hinaus können bis zu 100 Zuschauer zugelassen werden, sofern ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt und eine Namensliste geführt wird. Bei einem Inzidenzwert von über 50 Fällen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen müssen die Zuschauer außerdem einen aktuellen Negativtest vorlegen.

Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen, außer für Kaderathlethinnen und -athleten mit Ausnahmegenehmigung, Außentoiletten bleiben geöffnet.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de