Sie sind hier:

Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat am 28. Mai 2021

27.05.2021

Am morgigen Freitag kommt der Bundesrat zu seiner 1005. Sitzung zusammen. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.

Abschließend wird das Plenum am Freitag unter anderem über das Teilhabestärkungsgesetz, das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungsgesetz, das Fondsstandortgesetz, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts, das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts und das Baulandmobilisierungs-Gesetz beraten.

Stellung nehmen kann die Länderkammer morgen unter anderem zum Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz). Bremen unterstützt dieses wichtige bildungspolitische Gesetzesvorhaben im Grundsatz, wird aber zusammen mit anderen Ländern auf eine nötige auskömmliche Finanzierung durch den Bund hinsichtlich der Betriebs- und Personalausgaben hinweisen.

Außerdem hat der Bundesrat morgen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 24. März 2021 dem Bund aufgegeben, mit Blick auf die aus Art. 20a Grundgesetz folgende Generationengerechtigkeit auch verbindliche Klimaziele für die Zeit nach 2030 vorzusehen. Der Entwurf sieht deswegen neue nationale Klimaschutzziele vor. Das bestehende nationale Klimaschutzziel für das Jahr 2030 wird auf mindestens 65 Prozent erhöht. Für das Jahr 2040 gilt ein neues nationales Klimaschutzziel von mindestens 88 Prozent. Bis zum Jahr 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu mindern, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Auf der aktuellen Tagesordnung finden sich auch wieder mehrere Länderinitiativen und Entschließungsanträge, zum Teil von und mit Bremen:

  • Abschließend beraten wird der Bundesrat über die von Bremen, Berlin und Thüringen angestrebte Änderung des § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) um die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Ziel des Antrags ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist eine Ausweitung des Tarifvertrages auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrages durch das zuständige Arbeitsministerium. Letztere haben danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, hat dem Bundesrat empfohlen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
  • In einem Mehrländerantrag fordert Bremen die Änderung des Grundgesetzes mit einer Einfügung des Merkmals der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1. Das ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität soll dabei helfen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTTI) in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen zu schützen.
  • Ergänzend haben Berlin hat Bremen zwei weitere Entschließungsanträge am Freitag aufgesetzt:
    1. zur Verabschiedung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie um Diskriminierungsschutz europaweit zu unterstützen,
    2. zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um Menschen wirksamer vor Diskriminierungen zu schützen.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter www.bundesrat.de

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de