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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senat beschließt Warnstufe 1 für Bremen

Klarstellung der Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen – Maskenpflicht an Haltestellen entfällt

19.10.2021

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen ab Freitag (22. Oktober 2021) die Corona-Warnstufe 1 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden. Dadurch gelten in Bremen erneut weitere Schutzmaßnahmen.

"Wir haben in der vergangenen Woche gesagt, dass wir die Entwicklung in den Kliniken und das Infektionsgeschehen insgesamt genau im Auge behalten werden. Die Hospitalisierungsinzidenz ist in den vergangenen Tagen gestiegen und liegt stabil bei 3 oder darüber. Hier greift also der Stufenplan, den der Senat beschlossen hat. Wir wollen deshalb jetzt nicht abwarten, sondern schnell reagieren. Darüber hinaus melden die Kliniken auch eine zusätzliche Belastung durch andere Infektionserkrankungen", so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. "Wir kommen jetzt in den Herbst, es finden wieder deutlich mehr Begegnungen in Innenräumen statt. Auch diese Situation müssen wir in unsere Planungen mit einbeziehen. Es ist deswegen richtig, dass in Innenräumen wieder die 3G-Regel gilt."

Ab dem 22. Oktober 2021 gelten in der Stadtgemeinde Bremen folgende Regeln:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in Verkaufsstätten in geschlossenen Räumen und bei Großveranstaltungen ab 5.000 Personen
  • 3G-Regel im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten (siehe Paragraf 3 Absatz 4 Coronaverordnung)
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden
  • Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die 3G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen. Die 2G-Regel kann angewendet werden
  • Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften.

Das Infektionsgeschehen, sowie die Situation in den Krankenhäusern werden weiterhin fortlaufend beobachtet. Die bestehenden Maßnahmen werden an die jeweilige Situation angepasst.

Für Besuche in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe gilt die 3G-Regel auch bei Warnstufe 0

Bei Warnstufe 0 sind Besuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht mehr möglich ohne aktuellen Test oder Impfung oder durchgemachte Erkrankung. Eine entsprechende Klarstellung hat der Senat heute (Dienstag, 19. Oktober 2021) getroffen. Sozialsenatorin Anja Stahmann weist darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen auch bei Stufe 0 einen aktuellen Test brauchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. In Warnstufe 1 gilt diese Regelung ebenfalls.

Außerdem entfällt die Maskenpflicht an Haltestellen im Land Bremen. Damit erfolgt eine Angleichung der Regelungen an Niedersachsen, wo die Maskenpflicht an Haltestellen ebenfalls nicht mehr gilt. Ausgenommen davon sind vollständig geschlossene Haltestellen, dort gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Link zur aktuellen Coronaverordnung: www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_09_30_GBl_Nr_0104_signed.pdf

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de