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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

30. Corona-Verordnung gilt ab morgen im Land Bremen

20.01.2022

In seiner heutigen Sitzung hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft der 30. Corona-Verordnung zugestimmt. Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen und durch zusätzliche Änderungen, wie beispielsweise im Bereich der Maskenpflicht ergänzt. Die neue Corona-Verordnung tritt demnach am morgigen Freitag (21. Januar) in Kraft.

Diese Änderungen treten zusätzlich in Kraft:

  • Kinder ab 6 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen nur mit einer medizinischen Maske. Das kann entweder eine OP-Maske, eine FFP2-Maske, eine KN95/N95-Maske oder eine Maske mit demselben Schutzniveau sein
  • Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer ab einem Alter von 16 Jahren in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen.
  • Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-Plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zuhause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.

Bereits seit Dienstag gelten neue Regelungen zur Isolation und Quarantäne:

  • Alle Infizierten müssen für zehn Tage in Isolation. Die Isolation kann frühestens sieben Tage nach dem Tag der Probenahme mit einem negativen Test beendet werden.
  • Alle Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens sieben Tage nach dem Tag der Probenahme mit einem negativen Test beendet werden. Ausnahmen gelten für Personen mit Auffrischungsimpfung, für Genesene und Geimpfte in den drei Monaten nach Impfung bzw. Genesung. Die Regelungen in Schulen und Kitas bleiben davon unberührt.
  • Für die frühzeitige Beendigung der Isolation gilt: Findet an einem Montag die Probenahme statt, läuft die 7-Tage-Frist am Montag der nächsten Woche ab, dann ist ein erneuter Test möglich.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de