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Senatskanzlei

100 Jahre Arbeitnehmerkammer

28.06.2022

Ihren 100. Geburtstag hat die Arbeitnehmerkammer Bremen am gestrigen Abend (27. Juni 2022) in der Oberen Rathaushalle gefeiert. Bürgermeisterin und Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer, begrüßte die rund 230 geladenen Gäste und freute sich sichtlich über die Feier, die pandemiebedingt nachgeholt werden musste.

Ihren 100. Geburtstag hat die Arbeitnehmerkammer Bremen am gestrigen Abend in der Oberen Rathaushalle gefeiert. Foto: Senatspressestelle
Ihren 100. Geburtstag hat die Arbeitnehmerkammer Bremen am gestrigen Abend in der Oberen Rathaushalle gefeiert. Foto: Senatspressestelle

"Das Land Bremen kann zu Recht stolz sein auf seine seit nun mehr als 100 Jahren bestehende Arbeitnehmerkammer", sagte Schaefer. Schließlich stecke die Kammer ein weites Spektrum an Themen für die Beschäftigten in Bremen ab – vom Einsatz für faire Arbeitsbedingungen, den Informations- und Beratungsangeboten, über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu einem umfassenden Kulturprogramm.

Gegründet wurde sie mit Beschluss der Bremischen Bürgerschaft in konfliktreichen Zeiten zu Beginn der Weimarer Republik als Arbeiterkammer und Angestelltenkammer. Seit der Fusion im Jahr 2000 heißt sie Arbeitnehmerkammer Bremen. "Neben der Wahrnehmung der Gesamtinteressen aller im Land Bremen beschäftigten Menschen, ist die Arbeitnehmerkammer Ausdruck gelebter bremischer Werte: Solidarität und soziale Gerechtigkeit", so Bürgermeisterin Schaefer. "Diese Werte sind tief in der bremischen Geschichte verankert."

"Die Bremische Bürgerschaft hat 1921 – übrigens mit großer Mehrheit - die ersten institutionalisierten Vertretungen der Beschäftigten geschaffen", betonte Peter Kruse, Präsident der Arbeitnehmerkammer. "Die damals noch zwei Kammern gehörten damit zu den frühen Kindern der Demokratie in Bremen. Und auch heute sind Idee und Auftrag der Arbeitnehmerkammer – die Interessen von Beschäftigten zu vertreten – so aktuell wie bei der Gründung." In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sei es wichtig, wie Arbeit und finanzielle Ressourcen verteilt werden. "Und gerade in Krisen ist eine Unterstützung der Beschäftigten aber auch der Politik und Gesellschaft durch die Kammer geboten", forderte Kruse.

(v.l.n.r.) Präsident der Arbeitnehmerkammer Peter Kruse, Bürgermeisterin Maike Schaefer, EU-Kommissar Nicolas Schmit. Foto: Senatspressestelle

Eine der ganz großen Herausforderungen der kommenden Jahre wird die Transformation der Arbeit und Wirtschaft - unter den Überschriften Dekarbonisierung, Klimawandel und Digitalisierung – sein.
"Als Senat haben wir, um diese Fragen arbeitsmarktpolitisch zu unterstützen und zu gestalten, im vergangen Jahr unter anderem die "Landesagentur für berufliche Weiterbildung" (LabeW) gegründet", sagte Schaefer, die zugleich zuständige Senatorin für Klimaschutz und Umwelt ist. In diesem Rahmen sollen auch die gemeinsamen Verabredungen mit der Arbeitnehmerkammer zur Qualifizierungsoffensive umgesetzt werden: das Modellprojekt zum Recht auf Weiterbildung – inklusive einer Regelung für die Kosten des Lebensunterhaltes für Beschäftigte während der Weiterbildung und eines Qualifizierungs-Bonus für Beschäftigte – soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

"Außerdem wollen wir die Machbarkeit einer sogenannten Transitionsgesellschaft, ein kollektives Angebot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Umstrukturierungen in bestimmten Branchen von Personalabbau betroffenen sind, mit dem gesicherte Umstiege in andere Berufe oder Branchen durch Qualifizierung ermöglicht werden, gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer und der LabeW prüfen", führte die Bürgermeisterin aus.

Das Land Bremen hat sich schon vor Jahren auf den Weg gemacht, in jenen Bereichen, in denen es selbst Auftraggeberin ist, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen; im Jahr 2012 in Höhe von 8,50 Euro (brutto). In diesem Jahr steigt er auf 12,29 Euro. Außerdem hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen in diesem Jahr beschlossen, den Mindestlohn an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-L) zu koppeln. Auch das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz wurde jüngst geändert; dadurch hat der Landesmindestlohn nun Geltung für alle binnenmarktrelevanten Aufträge. Somit gilt der Landesmindestlohn als Entgeltuntergrenze für alle öffentlichen Aufträge unabhängig vom Auftragswert. "Liebe Arbeitnehmerkammer, zum Abschluss darf ich feststellen: Wir haben viel gemeinsam erreicht, vieles wartet noch auf Erledigung. Ich wünsche mir, dass uns die Arbeitnehmerkammer weiter auf diesem gemeinsamen Weg begleitet ", sagte Schaefer.

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Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de