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Parkhaus Mitte: Innenstadtentwicklung muss jetzt voranschreiten, Kaufvertrag wird nicht verlängert

28.06.2022

Der Bremer Senat hat in seiner heutigen Sitzung (28. Juni 2022) die Rückabwicklung des Kaufvertrages zum Parkhaus Mitte beschlossen. "Wir bedauern es sehr, dass die zuletzt im Februar 2022 gemeinsam getroffenen Ziele vertraglich nicht fixiert werden konnten", heißt es in einer gemeinsamen Aussage von Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin und Stadtentwicklungssenatorin Maike Schaefer, Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt sowie Finanzsenator Dietmar Strehl. "Der Senat sieht sich jetzt in der Verantwortung, die dringend notwendige weitere Entwicklung der Innenstadt in einem neuen Anlauf voranzutreiben. Wir werden nun darüber entscheiden, ob Bremen das Parkhaus Mitte selbst als neuen Standort entwickelt oder ob wir es europaweit mit entsprechenden Vorgaben ausschreiben."

Mit dem im April/Mai 2019 geschlossenen Kaufvertrag zwischen der BREPARK GmbH, einer zur Gustav Zech Stiftung (GZS) gehörenden Grundstücksgesellschaft und der Stadtgemeinde Bremen wurde das Ziel verfolgt, das Parkhaus Mitte abzureißen und ein größeres Investitionsprojekt unter Einbeziehung der beiden innerstädtischen Kaufhausimmobilien zu entwickeln. Dieses Ziel war nach Lage der Dinge 2019 nur mit der GZS umsetzbar, was auch die vergaberechtliche Begründung des ansonsten nicht zulässigen Direktverkaufs war. Der Kaufvertrag bezieht sich daher inhaltlich eindeutig auf ein Gesamtprojekt, das das Parkhaus-Grundstück und das Galeria Kaufhof-Grundstück gleichermaßen umfasst.

In Anerkennung der durch die Corona-Pandemie deutlich erschwerten Rahmenbedingungen einer solchen großen Projektentwicklung gab es bereits im Jahr 2021 die Bereitschaft des Senats, die vertraglich vereinbarten Umsetzungsfristen zu strecken und insgesamt zwei Jahre zusätzlicher Entwicklungszeit zu ermöglichen. Im Februar 2022 gab es eine weitere Verständigung zwischen Senat und GZS dahingehend, neben dem vertraglich fixierten Gesamtprojekt auch die Option einer Bestandsentwicklung auf dem Galeria Kaufhof-Grundstück und einem Neubau (nur) auf dem Parkhaus-Mitte-Grundstück im Werkstattverfahren zu berücksichtigen.

Der hierzu erforderliche Nachtrag zum Kaufvertrag wurde allerdings durch die GZS nicht akzeptiert, da die dort - nochmals - verankerte Verpflichtung der GZS zur verbindlichen Einbindung des Eigentümers des Galeria Kaufhof-Grundstücks seitens der GZS als nicht mehr umsetzbar gesehen wurde. Im Ergebnis hat der Senat daher mit seinem heutigen Beschluss festgestellt, dass eine Umsetzung des vertraglich definierten Gesamtprojekts der GZS nicht möglich ist und die Inhalte des Vertrages somit nicht umsetzbar sind. Dies hat zur Folge, dass damit auch die vergaberechtliche Grundlage für den Direktverkauf ohne Ausschreibung entfällt. Deshalb wird die Rückabwicklung des Kaufvertrages erforderlich.

Angesichts der Bedeutung der zentralen Lage des Parkhaus-Grundstücks für die weitere Entwicklung des Kernbereichs der Innenstadt wird der Senat zeitnah eine Neuausschreibung des Grundstücks als Konzeptausschreibung auf den Weg bringen oder eine Eigenentwicklung betreiben. Inhaltliche Grundlage hierfür sind die Ziele des Planaufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 2420, insbesondere die Attraktivitätssteigerung der Bremer Innenstadt.

Zuletzt im Februar 2022 hatten sich der Senat und die GZS auf das weitere Vorgehen zum Projekt Parkhaus Mitte in der Bremer Innenstadt im Grundsatz einvernehmlich geeinigt. In einem gemeinsamen Gespräch mit Bürgermeister Bovenschulte, Stadtentwicklungssenatorin Schaefer, Wirtschaftssenatorin Vogt und Kurt Zech hatten sich die Beteiligten darauf verständigt, dass nunmehr bis September 2022 – und somit mit zwei Jahren mehr Entwicklungszeit als ursprünglich vertraglich vereinbart - das Werkstattverfahren begonnen wird. Dieses war von der Bauverwaltung als Auslobungsentwurf bereits 2020 vorbereitet und der GZS zur Verfügung gestellt worden.

Der im Februar besprochene Nachtrag zum Kaufvertrag konnte jedoch zwischen der GZS und Bremen nicht geeint werden. Damit gelten weiterhin die zeitlichen Regelungen des bestehenden Kaufvertrags, konkret die eigentlich bis Ende März notwendige Beendigung des Werkstattverfahrens. Bremen war der GZS somit zuletzt im Frühjahr 2022 deutlich entgegengekommen, da es der Stiftung bis dahin nicht gelungen war, das Kaufhof-Gebäude des Immobilienunternehmens DIC zu übernehmen oder eine belastbare Kooperation zu begründen. Einvernehmliches Ziel des vertraglich vereinbarten städtebaulich-architektonischen Werkstattverfahrens sollte es demnach sein, eine Gesamtentwicklung für das Areal aus Parkhaus Mitte und der Kaufhof-Immobilie zu planen. Neu war die Verständigung, dass Stadt und GZS in Bezug auf die Immobilie Kaufhof nicht mehr zwingend von einem Abriss und Neubau ausgehen, sondern die "Graue Energie" zu nutzen. Die teilnehmenden Architekturbüros sollten gleichwertig auch Ideen für einen Umbau und die Revitalisierung des Kaufhof-Gebäudes entwickeln. Zu den Optionen der weiteren Projektentwicklung sollte das Denken in Bauabschnitten gehören, um schrittweise Impulse für die Innenstadt in diesem zentralen Bereich zu setzen. DIC war über die Gespräche informiert worden und hatte betont, den Prozess positiv zu begleiten.

Ausgesprochen positiv hatte auch die GZS im Frühjahr die Verabredungen begrüßt. Die GZS hatte vor allem die getroffene Verabredung zum weiteren Prozess in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Bremer Senat betont: "Mit dem Werkstattverfahren können wir jetzt in die detaillierteren Planungen einsteigen. Die Machbarkeitsstudie zum Kaufhof-Gebäude ermöglicht uns zudem, das Verfahren in unterschiedlichen Bauabschnitten durchzuführen, um Klarheit für die weitere Entwicklung des gesamten Areals zu bekommen. Wir sind als Gustav Zech Stiftung in einem engen Austausch mit dem Eigentümer der Kaufhof-Immobilie und zuversichtlich, dass die erweiterten Optionen auch dort positiv gesehen werden. Damit haben wir gemeinsam einen sehr guten Weg gefunden, Planungssicherheit herzustellen und zugleich alle Optionen für die Zukunft genau abzuwägen."

Nach mehreren Gesprächen hatten sich Bürgermeister Bovenschulte, Bürgermeisterin Schaefer, Senatorin Vogt und Senator Strehl Montag vor einer Woche (20. Juni 2022) erneut mit Vertretern der GZS getroffen. Ziel war es, die finale Vertragsverlängerung mit den gemeinschaftlich getroffenen Zielen zu unterzeichnen. Da die GZS nochmals um Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gebeten hatte, wurde vereinbart, dass dies bis Mittwoch vergangener Woche (22. Juni 2022) erfolgen solle.

Da keine positive Rückäußerung erfolgte, sah der Senat jetzt keine Alternative zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.

"Da keine belastbare beziehungsweise akzeptable gemeinsame Vertragsergänzung möglich war, werden wir die Verhandlungen nicht weiter fortführen, sondern den Kaufvertrag rückabwickeln und kurzfristig im Senat beraten, ob Bremen die Immobilie selbst entwickelt, um Impulse für die Bremer Innenstadt zu setzen, oder ob das Objekt europaweit ausgeschrieben wird, um einen Projektentwickler nach den getroffenen Vorgaben zu finden", so Bovenschulte, Schaefer, Vogt und Strehl weiter.

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