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Rückgängige Unternehmensinsolvenzen und unauffällige Verbraucherinsolvenzen im ersten Halbjahr 2022

27.09.2022

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen

Im ersten Halbjahr 2022 wurde über 795 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Amtsgerichten im Land Bremen entschieden. Das sind 235 Anträge weniger (-22,8 Prozent) als im ersten Halbjahr 2021.

Insbesondere die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen (568) ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (754) zurückgegangen (-186 bzw. 24,7 Prozent). Der starke Rückgang steht dabei im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahren für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. So ist davon auszugehen, dass überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag im Jahr 2020 zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung in 2021 zu profitieren. Die Fallzahl im ersten Halbjahr 2022 bewegen sich auf dem Niveau des langjährigen Mittelwertes der Halbjahreszahlen von 2018 bis 2022.

Die Zahl der bei den bremischen Insolvenzgerichten beantragten Unternehmensinsolvenzen ist um 28,4 Prozent auf 78 Verfahren im ersten Halbjahr 2022 zurückgegangen. Insgesamt waren mindestens 544 Arbeitsplätze durch die Unternehmensinsolvenzen gefährdet.

Die Insolvenzstatistik erfasst die an den Amtsgerichten behandelten Insolvenzverfahren, unabhängig vom Sitz des Schuldners. Im ersten Halbjahr 2022 hatten von den 78 beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren 16 Schuldner ihren Sitz außerhalb des Landes Bremen. Die an den bremischen Gerichten bearbeiteten Zahlen entsprechen daher nicht dem unmittelbar örtlichen Insolvenzgeschehen. Gleichermaßen ist zu beachten, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der Zeitpunkt des Insolvenzantrags bei Gericht liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor, bei Unternehmensinsolvenzen auch früher. Außerdem bildet die Insolvenzstatistik nicht alle Geschäftsaufgaben ab, da Geschäftsaufgaben auch vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten erfolgen können. Im zeitlichen Vergleich der Unternehmensinsolvenzen müssen die Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen berücksichtigt werden.

Datenmaterial zu den Insolvenzen im Land Bremen und den Städten Bremen und Bremerhaven kann im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Bremen unter www.statistik.bremen.de/insolvenzen recherchiert werden. In der Datenbank Bremen Infosystem Bereich 52 Unternehmen und Arbeitsstätten – 524 Insolvenzen liegen aktuelle Monats- und Jahresdaten in langen Zeitreihen vor.

Im Anhang findet sich eine tabellarische Übersicht zum Download (pdf, 65.8 KB).

Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig, Telefon: (0421) 361 19999, E-Mail: markus.habig@statistik.bremen.de , markus.habig@statistik.bremen.de