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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Ehrenamtskarte wird noch attraktiver

Neuregelungen für Feuerwehrleute sowie Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes

13.07.2023

Ehrenamtliches Engagement ist für viele Bremerinnen und Bremer Ehrensache: Sie engagieren sich im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz. Dieses große Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt. Diese bietet in Bremen und Niedersachsen rund 2.500 Vergünstigungen, darunter Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern.

Aktuell gibt es rund 3.500 aktive Karteninhaberinnen und -inhaber im Land Bremen, in Niedersachsen etwa 12.000. Seit Anfang Juli sind Neuregelungen in Kraft, die den Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtern. Damit wollen Bremen, Niedersachsen und die beteiligten Kommunen den herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl besonders würdigen.

Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration: "Wer sich ehrenamtlich engagiert, übernimmt eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft. Diesen freiwilligen Beitrag zum Wohl aller wollen wir mit dem vereinfachten Zugang zur Ehrenamtskarte zusätzlich anerkennen und würdigen."

Die Neuregelungen im Einzelnen:

  1. Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst

    Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

  2. Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre

    Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden beziehungsweise 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss.

    Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten.

  3. Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer

    Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem FreiwilligenServer unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen.

    Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl.

Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte:

  • Was ist die Ehrenamtskarte?

    Die niedersächsische Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2007 eingeführt, seit 2010 gilt sie länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. Derzeit beteiligen sich mehr als
    70 Kommunen an der Ehrenamtskarte. Aktuell gibt es rund 12.000 Karteninhaberinnen und Karteninhaber. Mit der Ehrenamtskarte können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Anspruch genommen werden.

  • Welche Vergünstigungen gibt es?

    Von der Ehrenamtskarte profitieren die Engagierten in ganz Niedersachsen und Bremen von aktuell rund 2.500 Vergünstigungen, denn sie ist landesweit gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im www.freiwilligenserver.de/. Vor Ort sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.

  • Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte?

    Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr. Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und die Engagierten wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen. Das Engagement wird in Bremen ausgeübt oder die engagierte Person wohnt hier und ist außerhalb Bremens ehrenamtlich tätig.

  • Wie lange ist die Karte gültig?

    Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

  • Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

    Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de