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Der Senator für Finanzen

Auskunftsfähigkeit der Finanzämter vorübergehend eingeschränkt

Grund ist umfangreiche Software-Aktualisierung

12.04.2024

Die Digitalisierung schreitet auch in der Bremer Steuerverwaltung weiter voran. Das bedeutet aber zugleich, dass die eingesetzte Software und Technik in regelmäßigen Abständen aktualisiert und angepasst werden muss. Weil die EDV-Systeme der Finanzämter umfangreiche neue Softwareversionen erhalten, kommt es im April und Mai zu Einschränkungen im Dienstbetrieb der Finanzämter.

So können während der technischen Arbeiten zum Beispiel keine Auskünfte erteilt werden, die den Zugriff auf die IT-Systeme notwendig machen: Am 18., 19., 25. und 26. April 2024 sind die Finanzämter Bremen, Bremerhaven und das Finanzamt für Außenprüfung ganztägig nicht auskunftsfähig. Die Landeshauptkasse kann bei steuerlichen Fragestellungen am 23. und 24. April ganztägig keine Auskünfte erteilen. Abermals sind am 8. Mai das Finanzamt Bremerhaven sowie am 10. Mai das Finanzamt Bremen und die Landeshauptkasse Bremen betroffen. Die Steuerverwaltung bittet um Verständnis für die unumgänglichen Einschränkungen.

Nicht betroffen von den technischen Einschränkungen ist das Steuerportal www.elster.de. Über das Kontaktformular (www.elster.de/finanzamt) können Bürgerinnen und Bürger sich auch ohne Registrierung schnell und sicher an die Steuerverwaltung wenden. Mit einer Registrierung stehen darüber hinaus zahlreiche weitere elektronische Services der Steuerverwaltung zur Verfügung.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de