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Zusätzliches Förderprogramm „Corona-Soforthilfe“ zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise

20.03.2020

Der Senat hat heute (Freitag, 20. März 2020) ein zuschussbasiertes Förderprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für Kleinstunternehmen beschlossen und wird zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro kurzfristig verfügbar machen.

Dazu Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „Die Absage von Messen und Großveranstaltungen, der Rückgang der Reisetätigkeit sowie die Schließung wesentlicher Bereiche des Einzelhandels entfalten drastische Wirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage vieler Unternehmen mit entsprechenden Folgen für Beschäftigungsverhältnisse. Die Bundesregierung hat bereits am 13. März 2020 mit ihrem ‚Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen‘ zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus reagiert. Der Bremer Senat hat jetzt dazu ergänzende Beschlüsse gefasst.“

Informierten auf der Senatspressekonferenz: Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Senator Ulrich Mäurer (li.), Senatorin Claudia Bernhard, Senatorin Kristina Vogt (re.) und Senator Dietmar Strehl | Foto: Senatspressestelle
Informierten auf der Senatspressekonferenz: Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Senator Ulrich Mäurer (li.), Senatorin Claudia Bernhard, Senatorin Kristina Vogt (re.) und Senator Dietmar Strehl | Foto: Senatspressestelle

Speziell für die bremischen Unternehmen wurden durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa sehr schnell Maßnahmen ergriffen. Bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven- (BAB) https://www.bab-bremen.de/ wurde mit großem Engagement und Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Task Force eingerichtet. Entsprechende Informationen und Instrumente wie Beratung, Liquiditätshilfen wurden bei der Task Force der BAB gebündelt. Die Bürgschaftsbank Bremen hat außerdem die Bürgschaftskonditionen, zu denen Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Unternehmenskrediten übernommen werden, verbessert.

Senatorin Kristina Vogt: „Mit der Task Force haben wir in der Wirtschaftsförderung eine leistungsfähige Struktur aufgebaut, mit der wir bereits vielen Unternehmen helfen konnten. Es hat sich aber gezeigt, dass wir neben den Darlehen insbesondere für die kleinen Unternehmen und Solo-Selbständige mit geringer Kapitaldecke und Umsatz einen hohen Bedarf an Zuschüssen haben. Diesen Unternehmen können wir mit dem heutigen Paket jetzt besser helfen. Ab nächster Woche können Anträge für die Zuschüsse von den betroffenen Unternehmen bei der Task Force der BAB gestellt werden.

Senator Dietmar Strehl: „Die Finanzminister und –senatoren der Länder sind sich einig: Bei den finanziellen Auswirkungen des Coronavirus handelt es sich um eine Notsituation. Die Regeln im Falle einer solchen Situation lassen auch in Zeiten der Schuldenbremse Kredite ausdrücklich zu. Die heute vom Senat beschlossenen zehn Millionen Euro für kleine Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Solo-Selbständige werden wir kreditfinanzieren.“

Die Anfragen an die Task Force steigen weiter an. Durch mittlerweile über 150 Kontakte pro Tag wurde eine Ausweitung der Kapazitäten notwendig. Verstärkt um Mitarbeitende der WFB, die entsprechend geschult wurden, hat die BAB einen First- und Second-Level-Support mit insgesamt 30 Beschäftigten eingerichtet. So wird die Erreichbarkeit sichergestellt und gleichzeitig auch die Bearbeitung der Fälle beschleunigt.

Es zeigt sich, dass diese Maßnahmen (Kredite, Bürgschaften) erforderlich und wirksam sind, aber nicht für alle akuten Bedarfe ausreichen. Gerade kleinen Unternehmen, Freiberuflern sowie Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft wie auch Gastronomiebetrieben kann mit Krediten nicht immer nachhaltig geholfen werden. Aus diesem Grund hat der Senat das zusätzliche Förderprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung von Insolvenzen, Absicherung von Freiberuflern und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Der Bund hat ebenfalls ein Paket angekündigt, dass auch Zuschüsse zur Verfügung stellen soll. Die dramatische Lage in vielen kleinen Unternehmen erfordert allerdings schnelles Handeln, so dass der Senat auf Initiative der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa schon heute ein entsprechendes Paket auf den Weg gebracht hat.

Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz) wirksam geholfen werden kann und Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden können, wird - ergänzend zu den bereits bestehenden Instrumenten - sehr kurzfristig dieses Landesprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro zur Gewährung von Zuschussförderungen aus Haushaltsmitteln aufgelegt. Dieses Programm wird unter dem Titel „Corona-Soforthilfe“ den Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Von diesen nicht zurückzuzahlenden Liquiditätszuschüssen sollen insbesondere kleine Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Solo-Selbstständige branchenunabhängig profitieren, damit diese insbesondere ihre laufenden finanziellen Belastungen abdecken und ausbleibende Erträge kompensieren können, um ihre unternehmerische Existenz zu sichern.

Gefördert werden laufende Belastungen wie z. B. Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können oder Finanzierungskosten, zum Beispiel Zinsaufwendungen, für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen.

Die Förderhöhe kann bis zu 20.000 Euro je Unternehmen betragen. Die Förderbedürftigkeit soll in einem schnellen und unbürokratischen Verfahren auf Grundlage einer kurzfristig zu veröffentlichenden Förderrichtlinie geprüft werden. Dabei soll ein Betrag bis 5.000 Euro in einem stark vereinfachten Verfahren schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden.

Die Abwicklung des Zuschussprogramms erfolgt als Landesprogramm in Bremen über die Task Force der BAB und in Bremerhaven über die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Sollte es zu längeren Einschränkungen kommen, sind auch die Vermieterinnen Vermieter in Bremen aufgefordert, zur Rettung der Vielfältigkeit des Bremer Wirtschaftslebens auf Margen zu verzichten und Mietsenkungen zu gewähren und entsprechend mitzuhelfen, die Unterstützungsmöglichkeiten des Landesfonds zu verlängern.

Das Programm soll nur ergänzend zu bereits von der Bundesregierung angekündigten vergleichbaren Bundesprogrammen Anwendung finden. Ggf. werden noch Anpassungen bei den Förderkonditionen des bremischen Programms erfolgen, sobald Details des Bundesprogramms veröffentlicht werden. Im Zusammenwirken mit den bereits für Liquiditätshilfen der BAB bereitgestellten 10 Mio. Euro werden damit kurzfristig bis zu 20 Mio. € für Soforthilfen zugunsten bremischer Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Zur aktuellen Situation in den Krankenhäusern in Bremen
Ab Montag wird eine neue Corona-Ambulanz die bisherige am Standort Klinikum Bremen-Mitte ersetzen. In der Messehalle 6 wird bereits aktuell die Einrichtung im selben Stil wie bereits bekannt umgesetzt. Dabei arbeitet das Gesundheitsressort unter anderem mit der Messe Bremen und dem Technischen Hilfswerk zusammen. „Wie bereits bei der Einrichtung der beiden bekannten Corona-Ambulanzen erfolgt die Einrichtung auch hier mit sehr hohem Einsatz und viel Engagement aller beteiligten“, so Claudia Bernhard. Bei der Einarbeitung unterstützt weiterhin das Personal, das auch bisher in der Corona-Ambulanz am Klinikum Bremen-Mitte arbeitet. So können bereits gesammelte Erfahrungen umgesetzt werden, was eine gut strukturierte Eröffnung gewährleistet.

Durch die Absage elektiver Eingriffe werden an den Kliniken im Land Bremen viele Kapazitäten freigesetzt. Bis zu einem Drittel der Krankenhausfälle entfallen dadurch und geben sowohl personelle wie materielle Kapazitäten zur Behandlung von Corona-Patientinnen und Patienten frei.

Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Die Krankenhäuser haben alle eigene Krisenstäbe gebildet, mit welchen wir in einem dauerhaften Austausch stehen. Zwischen den einzelnen Krankenhäusern und uns geht es unter anderem darum, wie wir in den nächsten Tagen und Wochen Patientenströme lenken, aber auch Kapazitäten zwischen den einzelnen Krankenhäusern sinnvoll verteilen. Die Krankenhausnotfallplanung sowie der Umzug der Corona-Ambulanz sind damit wichtige Bestandteile, um die kommenden Herausforderungen zu bewältigen.“

Mehr dazu: https://www.gesundheit.bremen.de/

Ansprechpartner/in für die Medien:

Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de

Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de

Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de

Anhang
Auszug aus der Bremer Landesverfassung:
Artikel 131a:

(1) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.
(2) Bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sind die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen.
(3) Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben der Absätze 1 und 2 aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder der Bürgerschaft abgewichen werden. Im Falle der Abweichung von den Vorgaben des Absatzes 1 ist der Beschluss mit einer Tilgungsregelung zu verbinden.

Auszug aus der Bundesdrucksache des Bundestages zur Schuldenbremse im Grundgesetz – Begründung zum Artikel 109 Absatz 3:

Bei einer Naturkatastrophe handelt es sich nach der Vorgabe des Grundgesetzes um unmittelbar drohende Gefahrenzustände oder Schädigungen von erheblichem Ausmaß, die durch Naturereignisse ausgelöst werden (z.B. Erdbeben, Hochwasser, Unwetter, Dürre oder Massenerkrankungen).