Hausverbot nach mehrfachem Fehlalarm und Feuerwehreinsatz
03.04.2020Für schwangere Frauen und Mütter von sehr jungen Kindern eröffnet die Senatorin für Soziales in der kommenden Woche eine eigene Wohneinrichtung. Bis zu 100 Personen, hochschwanger Frauen sowie Mütter mit Kindern, sollen nach und nach in eine bislang als Platzreserve vorgehaltene Wohneinrichtung umziehen, die ab Mitte kommender Woche genutzt werden kann. „Die Einrichtung war für den Fall vorgesehen, dass in unerwartet kurzer Zeit mehr Geflüchtete in Bremen ankommen“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. „Derzeit ist der Zugang an Geflüchteten aber beinahe zum Erliegen gekommen. Für ihren ursprünglich vorgesehenen Zweck muss die Unterkunft daher auf absehbare Zeit nicht mehr freigehalten werden.“
Rechtlich möglich sind die Umzüge aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Vegesack, weil die Frauen keinen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik stellen. „Die Frauen fallen damit nicht unter die Regelungen des Asylgesetzes“, betonte Senatorin Stahmann. „Damit sind sie auch nicht verpflichtet, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.“ Eingebunden seien die Frauen bislang in die medizinischen Versorgungsstrukturen in Bremen Nord mit Hebammen, Gynäkologen sowie den Geburtskliniken. „Wir werden versuchen, diese medizinische Infrastruktur auch am neuen Standort wieder aufbauen“, sagte Senatorin Stahmann.
Unterdessen hat die Sozialbehörde einem Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Vegesack ein Hausverbot erteilt, nachdem mehrere Zeugen beobachtet hatten, dass er absichtlich einen Fehlalarm der Brandmeldeanlage ausgelöst hatte. Allein am Mittwochabend war das zweimal der Fall, am Donnerstagmorgen – kurz vor der Demonstration auf dem Gelände der Erstaufnahme – ein drittes Mal. Im Ergebnis hätten immer weniger Bewohnerinnen und Bewohner auf den Alarm reagiert. „Wer einen Fehlalarm auslöst, gefährdet damit in unverantwortlicher Weise seine Mitbewohnerinnen und Mitbewohner“, sagte Senatorin Stahmann. „Jeder Fehlalarm fördert die Gleichgültigkeit. Im Ernstfall wird der Alarm dann nicht mehr beachtet. Das gefährdet unmittelbar Leib und Leben der Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung.“
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de Im Web: https://www.soziales.bremen.de/