Senator Ulrich Mäurer: "Gegen solche Gruppierungen müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen"
20.11.2019Der Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen hat heute (20. November 2019) das Verbot des rechtsextremistischen Vereins "Phalanx 18" veröffentlicht und den Verein aufgelöst. Bei Vereinsmitgliedern wurden heute Morgen Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt, um das Verbot durchzusetzen sowie vereinsrelevante Unterlagen und gegebenenfalls verfassungsfeindliches Material sicherzustellen. Das Vereinsverbot stützt sich auf die Ermittlungsergebnisse der Sicherheitsbehörden aus den zurückliegenden Wochen und wurde auf Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes erlassen.
In der zusammenfassenden Bewertung hat der Senator für Inneres festgestellt, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Der Verein ist der nationalsozialistischen Ideologie verhaftet und hat versucht, seine Ideologie mit aggressiv-kämpferischen Maßnahmen durchzusetzen.
Innensenator Ulrich Mäurer dazu: "Bei solchen verfassungsfeindlichen Gruppierungen wie ‚Phalanx 18‘ müssen wir alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen, sie zu verbieten. Es gilt, wo immer möglich, der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts in Deutschland umgehend Einhalt zu gebieten."
Mit dem heute verkündeten Vereinsverbot ist dem Verein auch untersagt, seine Aktivitäten im Internet oder in anderer Formen fortzusetzen. Nachfolgeorganisationen sind dem Verein von Gesetzes wegen verboten.
Die Verkündung des Vereinsverbots wurde von der Durchsuchung von Wohnräumen von Vereinsmitgliedern in Bremen (4) und Niedersachsen (1 im Kreis Diepholz) in insgesamt fünf Objekten begleitet. Die Durchsuchungen haben die Einsatzkräfte der Polizei Bremen durchgeführt. Diese Durchsuchungen hatten den Zweck, zum einen mögliches weiteres Beweismaterial hinsichtlich der verfassungsfeindlichen Handlungen des Vereins sicherzustellen und zum anderen, mögliches Vereinsvermögen zum Zwecke der Einziehung zu beschlagnahmen.
"Der Verein ‚Phalanx 18‘ hat versucht, weitere Sympathisanten zu radikalisieren. Zudem haben die Mitglieder in den zurückliegenden Wochen mehrfach körperliche Auseinandersetzungen mit anderen Personen an der Schlachte und im Viertel gesucht", erläuterte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Die Vereinsmitglieder wie auch der Verein selber hätten dabei eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung an den Tag gelegt. Dies zeige sich auch darin, dass der Verein für rechtsextremistische Veranstaltungen wie dem verbotenen ‚Kampf der Nibelungen‘ geworben habe. Auf dieser rechtsextremistischen Veranstaltung wird der politische Kampf mittels körperlicher Gewalt trainiert. So sollten dort die gewalttätige Überwindung des politischen Systems sowie der gewaltbereite Widerstand gegen staatliche Funktionsträger und Andersdenkende trainiert werden.
Mäurer weiter: "Durch die von den Vereinsmitgliedern zu verschiedenen Anlässen verwendeten nationalsozialistischen Kennzeichen, wie das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes in der Öffentlichkeit oder eines Abbildes Adolf Hitlers mit dem Daumen-hoch-Zeichen im Internet wurde die verfassungsmäßige Ordnung ebenso wie der Gedanke der Völkerverständigung schwerwiegend beeinträchtigt."
Zur Erinnerung:
Gegen "Phalanx 18" wurde bereits am 08.11.2019 das Verbot ausgesprochen, am Gedenktag anlässlich der Reichspogromnacht am 9. November 2019 eine rechtsextremistische Musikveranstaltung oder andere Veranstaltungen vergleichbarer Art durchzuführen. Angesichts der rechtsextremistischen Ausrichtung des Vereins und der an der Ausrichtung der Musikveranstaltung beteiligten rechtsextremistischen Musikgruppen war davon auszugehen, dass diese Musikveranstaltung an diesem Gedenktag der Verhöhnung der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus dienen sollte.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de