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Der Senator für Inneres und Sport

Neuer Abschlepperlass in Kraft / Innensenator Mäurer: Anpassung zielt auf geparkte Autos in Grünanlagen und abgestellte Anhänger in Wohngebieten

14.04.2021

Seit Dienstag, 13. April 2021, gilt in Bremen ein neuer, überarbeiteter Abschlepperlass. Grund für die Anpassung waren wiederkehrende, zahlreiche Beschwerden von zugeparkten Parkanlagen, Grünflächen und Gehwegen sowie dauerhaft abgestellte Anhänger in Wohngebieten.

Innensenator Ulrich Mäurer: „Es kann nicht sein, dass der wenige Parkraum in unserer Stadt auch noch mit Anhängern zugestellt wird. Wir werden hier genauso verfahren, wie wir es mit den nicht zugelassenen Autos und Schrottfahrzeugen ab Juni 2018 getan haben.“ Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen demnach nicht länger als zwei Wochen geparkt werden, es sei denn die Parkplätze sind entsprechend gekennzeichnet. Diese Fahrzeuge können abgeschleppt werden. Wird der abgestellte Anhänger als Werbefläche genutzt, kann das Fahrzeug bereits vor Ablauf von 14 Tagen abgeschleppt werden, wenn keine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Bremisches Landesstraßengesetz vorliegt.

Ein weiteres Problem sei das Parken in Parks und Grünanlagen. "Der Bürgerpark wird an manchen Tagen bis in die Naturwege hinein zugeparkt, um nur ein Beispiel für diese Unsitte unter manchen Autofahrerinnen und Autofahrern zu nennen. Aber auch das hat nun ein Ende", so Mäurer.

Das Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt. Hier wird verwarnt und auch heute schon abgeschleppt, wenn Beschwerden vorliegen und die Verkehrssicherheit für Personen, die zu Fuß unterwegs sind, beeinträchtigt ist. Neu ist nun, dass beim aufgesetzten rechtswidrigem Parken auf Gehwegen auch abgeschleppt werden kann, wenn die verbleibende Restgehwegbreite 1,50 Meter unterschreitet. Damit ist erstmals ein festes Maß in einem Abschlepperlass festgehalten worden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de