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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

75 Jahre Grundgesetz, 75 Jahre Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen

16.05.2024

Am kommenden Donnerstag, 23. Mai 2024, wird das Grundgesetz 75 Jahre alt und damit auch der Artikel 3 Absatz 2, der festschreibt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Um dieses Gleichbehandlungsgebot durchzusetzen, mussten die vier Mütter des Grundgesetzes, Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel im damaligen Parlamentarischen Rat große Widerstände überwinden. "Doch ihr Kampf hat sich gelohnt. Die verfassungsrechtlich verankerte Gleichberechtigung von Männern und Frauen hat wichtige gesetzliche Änderungen bewirkt. So trat beispielsweise 1958 das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft und nahm dem Ehemann das Recht, über bestimmte Angelegenheiten der Frau, wie Kontoeröffnung oder den Erwerb eines Führerscheins, zu bestimmen. 1977 kam endlich auch das Aus für die Hausfrauenehe. Bis dahin erlaubte das Ehe- und Familienrecht, Frauen nur dann berufstätig zu sein, wenn dies mit ihren familiären Pflichten vereinbar war", erklärt Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte.

Gleichberechtigung bedeutet nicht Gleichstellung
Im Rahmen der Wiedervereinigung wurde im Jahr 1994 der Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes um den Satz "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" ergänzt. Damals wurde bereits erkannt, dass gleiche Rechte nicht gleichbedeutend mit der Gleichstellung der Geschlechter sind. "Trotz aller Errungenschaften und gleicher Rechte gibt es auch heute noch strukturelle Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen, die endlich beseitigt gehören. Zum Beispiel ungleiche Bezahlung: Im Land Bremen verdienten Frauen im Jahr 2023 rund 19 Prozent weniger als Männer. Dieser Abstand, der sogenannte Gender Pay Gap, hat sich in den zurückliegenden Jahren kaum verringert. Auch sind Frauen weiterhin weitaus stärker von geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Belästigung betroffen. Dieser begegnen sie überall, im öffentlichen Raum, in ihrem persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz oder im Internet. Uns wird daher leider auch in den kommenden Jahren die Arbeit nicht ausgehen. Dabei sollte uns allen klar sein: Wir brauchen die Gleichstellung der Gesellschlechter für eine demokratische und gerechte Gesellschaft", so Wilhelm.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050,
E-Mail: presse@frauen.bremen.de