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Der Senator für Inneres und Sport

OVG bestätigt Ausweisungsverfügung gegen salafistischen Prediger

18.09.2024

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat heute die Ausweisung eines salafistischen Predigers des Islamischen Kulturzentrums am Breitenweg (IKZ) für rechtens erklärt. Gegen die Verfügung des Senators für Inneres hatte der gebürtige Tunesier bereits 2021 vor dem Verwaltungsgericht geklagt und im Juli 2022 Recht erhalten. Dagegen hatte das Innenresort nun mit Erfolg Berufung eingelegt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Verwaltungsgericht urteilte damals, dass die Äußerungen in den Predigten vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das Einreise- und Aufenthaltsverbot von 20 Jahren hat das OVG dagegen als zu lang befunden. Hier muss das Innenressort nun neu verfügen.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer begrüßte das heutige Urteil vorm OVG: "Ich habe nichts anderes erwartet. Solche Personen vergiften das gesellschaftliche Klima. Mehr noch, – sie lehnen unsere westliche Rechts- und Werteordnung völlig ab und hetzen Menschen mit unabsehbaren Folgen gegen Teile der Bevölkerung auf. Die wiederholten Aufrufe zum Hass gefährden unsere aller Sicherheit und stellen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse dar."

Der Mann, um den es heute vor dem Oberverwaltungsgericht ging, wurde 1975 in Tunesien geboren. Er kam 2001 nach Deutschland. Ein Jahr später nahm er in Bremen sein Studium im Fach Produktionstechnik und Maschinenbau auf. Seit 2004 gehört er zum Vorstand des Islamischen Kulturzentrums. Das IKZ gilt dem Bremer Landesamt für Verfassungsschutz als Treffpunkt der salafistischen Szene in Bremen und dem niedersächsischen Umfeld. Bereits 2015 bestätigte das OVG eine Einschätzung des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), nachdem das IKZ unter anderem die Demokratie ablehne sowie die körperliche Züchtigung der Frau befürworte. Der Mann hat vier Kinder, lebt jedoch von seiner Familie getrennt. Das Amtsgericht hatte ihn 2022 wegen Körperverletzung seiner Frau verurteilt und ihm für mehrere Monate jeden Kontakt zu seiner Familie untersagt.

Mäurer: "Nicht jeder Besucher des IKZ ist dem Salafismus zuzurechnen, aber die vorherrschende Gesinnung der Verantwortlichen im IKZ ist die salafistische Ideologie", so Mäurer. Hier werde der Nährboden für Radikalisierungen geschaffen.

Das IKZ ist seit Jahren ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Die Predigten und Vorträge bestehen inhaltlich teils aus gemäßigten religiösen Themen, teils richten sie sich laut LfV gegen zentrale Verfassungsgrundsätze und rufen zu einer bewussten Ab- auch Ausgrenzung gegenüber Nichtmusliminnen und Nichtmuslimen bzw. vermeintlichen "Ungläubigen" auf. Die Vorbeter wie auch die eingeladenen Prediger und maßgeblichen Akteure seien alle dem politischen Salafismus zuzurechnen. Dieser räume seiner Islaminterpretation absoluten Geltungsanspruch ein.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de