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Senatskanzlei

Freikarte und Freimarkt – das passt

Leere Karten keinesfalls wegwerfen | Neues Guthaben im Januar 2025

18.10.2024

Am heutigen Freitag (18. Oktober 2024) beginnt der 989. Freimarkt. Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mit Erstwohnsitz im Land Bremen heißt das: An den 46 Lauf- und Fahrgeschäften auf Norddeutschlands größtem Volksfest können sie den Eintritt mit ihrer Freikarte bezahlen.

Freikarte und Freimarkt – das passt.
Freikarte und Freimarkt – das passt. Foto: Senatspressestelle

Seit Ende Mai sind knapp 123.000 Freikarten der zweiten Auflage verschickt worden. Etwas über drei Viertel wurden bislang auch aktiviert und seither etwa 200.000-Mal eingesetzt. Erfahrungsgemäß werden die mit einem Guthaben von 60 Euro pro Jahr aufgeladenen Karten auch bei Volksfesten gerne genutzt. So kann es gut sein, dass vor allem Karten, die bisher schon für Kinobesuche, im Museum oder bei Sportangeboten wie Bouldern oder Bowling eingesetzt wurden, auf dem Freimarkt geleert werden.

In diesen Fällen gilt der wichtige Hinweis: Karten ohne Restguthaben dürfen keinesfalls weggeworfen werden. Sie müssen unbedingt gut aufbewahrt werden, denn die Freikarte 2.0 gilt auch im nächsten Jahr. Das heißt: Im Januar lädt sich die Karte automatisch mit neuen 60 Euro Guthaben auf, die dann im Laufe des Jahres 2025 genutzt werden können. Eine Übertragung eines möglichen Restguthabens Ende Dezember 2024 in das Folgejahr wird es nicht geben.

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Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, E-Mail: christian.dohle@sk.bremen.de