Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen stärkt sozialen Wohnungsmarkt

Zwei Änderungsanträge zur Stadtentwicklung im Bundesrat beschlossen

18.10.2024

Am heutigen Freitag (18. Oktober 2024) hat der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung beraten und eine Stellungnahme dazu abgegeben. Bremen hat dabei zwei entscheidende Änderungsanträge eingebracht, die den sozialen Wohnungsmarkt nachhaltig stärken: Das erweiterte kommunale Vorkaufsrecht für Großwohnanlagen sowie das kommunale Vorkaufsrecht bei sogenannten Share Deals.

"Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts bei Großwohnanlagen – Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern"

Die Bremer Initiative, das kommunale Vorkaufsrecht auf Großwohnanlagen mit mehr als 50 Wohneinheiten auszuweiten, ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Großwohnanlagen sind das Zuhause tausender Menschen und zu oft werden diese Anlagen von privaten Unternehmen zum Zwecke der eigenen Gewinnmaximierung vernachlässigt. Durch die Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechts wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner ein Vorkaufsrecht auszuüben, wenn bei einem Verkauf der betreffenden Großwohnanlagen eine Verschlechterung der sozialen oder baulichen Verhältnisse droht.

Bausenatorin Özlem Ünsal: "Es geht darum, das soziale Gleichgewicht in unseren Quartieren zu balancieren und unseren Kommunen mehr Gestaltungsspielraum für den Erhalt von lebenswerten Wohnräumen zu geben."

Kampf gegen Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals

Darüber hinaus hat Bremen gemeinsam mit Berlin einen weiteren Änderungsantrag eingebracht, durch den das kommunale Vorkaufsrecht künftig auch auf sogenannte Share Deals ausgeweitet wird. Oft werden Grundstücke nicht direkt verkauft, sondern über den Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft, die diese Grundstücke hält. Diese privatwirtschaftliche Praxis nutzte bislang eine gesetzliche Regelungslücke und umschiffte so die geltenden Vorschriften zu den gemeindlichen Vorkaufsrechten. Dies führte letztlich dazu, dass die Kommunen keinen Einfluss auf die Entwicklung von für den Wohnungsmarkt wichtigen Grundstücken nehmen konnten. Mit dem von Bremen und Berlin eingebrachten Änderungsantrag soll diese Regelungslücke endlich geschlossen werden, sodass die Kommunen auch hier im Sinne des Gemeinwohls handeln können.

Mehr soziale Gerechtigkeit in der Stadtentwicklung

Die heutige Annahme der von Bremen eingebrachten Änderungsanträge zu den kommunalen Vorkaufsrechten ist ein wesentlicher Meilenstein der Stadtentwicklung, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung konsequent zu stärken und so dem anhaltenden Wohnraumdruck wirksam entgegenzutreten.

Senatorin Ünsal: "Durch diese Erweiterung der kommunalen Vorkaufsrechte ermöglichen wir, dass auch in Zukunft ausreichend bezahlbarer und guter Wohnraum zur Verfügung steht sowie unsere Kommunen für alle lebenswert bleiben."

Ansprechpartner für die Medien:
Yannoh Mügge, Pressesprecher der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361-88777, E-Mail:yannoh.muegge@bau.bremen.de